Hauptversammlung adidas AG

  • 10:00 Uhr
  • Fürth
  • DAX®
TOP 1

VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES DER ADIDAS AG UND DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES, DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS FÜR DIE ADIDAS AG UND DEN KONZERN ZUM 31. DEZEMBER 2022, DES VORSCHLAGS DES VORSTANDS FÜR DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS SOWIE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 3

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW empfiehlt, gegen die Entlastung von Herrn Rorstedt zu stimmen. Der Vorstand hat zu spät reagiert auf den Markenbotschafter und dessen Äußerungen. Da es keine Einzelentlastung gibt, empfehlen wir, den gesamten Vorstand nicht zu entlasten.

TOP 4

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Vertrag mit Herrn Rorstedt wurde vom Aufsichtsrat noch 2021 um 5 Jahre verlängert und dann erfolgte in 2022 die Entlassung mit entsprechenden finanziellen Folgen. Da es keine Einzelentlastung gibt, empfiehlt die DSW den gesamten AR nicht zu entlasten.

TOP 5

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ERGÄNZUNG VON § 19 DER SATZUNG (ORT UND EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW goutiert, dass die Gesellschaft das gesetzlich grundsätzlich mögliche „Vorfeld“ der Hauptversammlung für die Fragestellung im Jahr 2023 nicht nutzt und den Ablauf der virtuellen Hauptversammlung auch ansonsten sehr nah an einer klassischen Präsenzveranstaltung orientiert. Dennoch stimmen wir gegen die Ermächtigung, da uns die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV und deren Ausgestaltung weiterhin zu unkonkret und vor allem zu unverbindlich sind. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Solange eine solche Zusicherung nicht von der Verwaltung dargelegt wird, stimmen wir als DSW gegen TOP.

TOP 7

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ERGÄNZUNG VON § 20 DER SATZUNG (TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG)

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 8

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND ZUR VERWENDUNG EIGENER AKTIEN GEMÄSS § 71 ABS. 1 NR. 8 AKTG EINSCHLIESSLICH DER ERMÄCHTIGUNG ZUM AUSSCHLUSS VON ANDIENUNGS- UND BEZUGSRECHTEN SOWIE ZUR EINZIEHUNG ERWORBENER EIGENER AKTIEN UND KAPITALHERABSETZUNG

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 9

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB EIGENER AKTIEN ÜBER MULTILATERALE HANDELSSYSTEME UND ZUM EINSATZ VON EIGENKAPITALDERIVATEN IM RAHMEN DES ERWERBS EIGENER AKTIEN GEMÄSS § 71 ABS. 1 NR. 8 AKTG SOWIE ZUM AUSSCHLUSS DES ANDIENUNGS- UND BEZUGSRECHTS

Die DSW-Empfehlung lautet JA.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von adidas AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 28.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 12.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

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