Hauptversammlung ORBIS SE

  • 10:30 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP 2

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Nach den allgemeinen DSW-Richtlinien sollte mindestens die Hälfte des Bilanzgewinns ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung von deutlich weniger als 50 % des Gewinns muss jedenfalls mit einer nachvollziehbaren Begründung verbunden sein. Zum Beispiel können die finanzielle Lage des Unternehmens, die zukünftige Geschäftsstrategie (z. B. Investitionen) oder die Absicht einer nachhaltigen Ausrichtung (z. B. Entschuldung) einen Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung sinnvoll erscheinen lassen.


Die ORBIS SE möchte weniger als 7 % des Bilanzgewinns als Dividende ausschütten und mehr als 93 % des Gewinns auf neue Rechnung vortragen. Dies bedeutet gegenüber der letzten HV im Jahr 2024 (Jahresabschluss 2023), bei der rund 8 % des Gewinns ausgeschüttet und 92 % auf neue Rechnung vorgetragen sollten, keine Veränderung. Die HV-Unterlagen enthalten keine nähere Begründung. Im Prognosebericht (Jahresfinanzbericht, S. 36) wird vielmehr ausgeführt, dass Deutschland zwar in den letzten drei Jahren ein stagnierendes oder leicht negatives Wirtschaftswachstum verzeichnet habe (-0,2 %). Laut Digitalverband Bitkom blieben die digitale Wirtschaft und Informationstechnologie aber weiterhin Wachstumstreiber und die Branche würde mit einem positiven Umsatzwachstum von 4,6 % rechnen. Die Kennzahlen der ORBIS SE (Umsatzerlöse, Ergebnis nach Steuern, Bilanzgewinn) sind im Vergleich zum Vorberichtsjahr stabil geblieben oder leicht verbessert. Auch ohne den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr hätte die Gesellschaft einen Gewinn von 2 Mio. € ausweisen können. Daher wäre nach Auffassung der DSW eine höhere Ausschüttung möglich. Anderenfalls müsste die Dividendenpolitik eingehender begründet und nachvollziehbar gemacht werden. Wie im letzten Jahr stimmt die DSW dem Beschlussvorschlag nicht zu.

TOP 3 - 6

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5
Unter den TOP 5a) und 5b) wird die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, als Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer und Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2025 vorgeschlagen. Diesem Vorschlag stimmt die DSW zu.


TOP 6
Der Vergütungsbericht  der ORBIS SE ist aus Sicht der DSW klar und transparent gestaltet. Die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, ihre Zusammensetzung aus einer Festvergütung sowie kurz- und langfristigen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten (STI/LTI), die jeweilige Gewichtung und die mit den variablen Komponenten verknüpften Erfolgsziele werden nachvollziehbar und anhand tabellarischer Übersichten erläutert. Dabei werden die Vergütungen des Berichtsjahres (2024) und des Vorberichtsjahres (2023) zu jeder einzelnen Person beziffert.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von ORBIS SE werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 28.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Zurück zur Übersicht

Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.