Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 2.
Die KAP AG als Anbieter von industriellen Produkten befindet sich in einem herausfordernden Umfeld, das von konjunkturellen Schwankungen und wechselnder Nachfrage geprägt ist. Das Berichtsjahr war ernüchternd. Einige Segmente des Konzerns performten schlechter, andere besser. Im Einzelabschluss der AG steht ein Ergebnis nach Steuern von -47,8 Mio. € (2024), das durch den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von rund 45 Mio. € (2023) abgemildert wird und zu einem Bilanzverlust von „nur“ -1,9 Mio. € (2024) führt. Trotz dieses Verlustes gibt es derzeit keine Hinweise auf Versäumnisse bei der Kontrolle und Überwachung des Unternehmens. Die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2025 wurde bisher erreicht und ein wirtschaftlicher Aufschwung in naher Zukunft ist im Bereich des Erwartbaren.
zu 3.
Dem Vorstand wird ebenfalls Entlastung erteilt. Auf die Begründung zu TOP 2 wird insoweit Bezug genommen.
zu 4.
Als Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer und ggf. Nachhaltigkeitsprüfer für das Geschäftsjahr 2025 wird die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, vorgeschlagen. Hiergegen bestehen keine Bedenken.
zu 5.
Abzustimmen ist über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024. Zu bewerten ist unter TOP 5 folglich nicht das Vergütungssystem, d. h. Art, Zusammensetzung und Höhe der Vergütung, sondern es geht um die klare und verständliche Darstellung des Vergütungssystems im Rahmen eines zu erstellenden Vergütungsberichts. Der Vergütungsbericht der KAP AG ist ausreichend klar und transparent gestaltet. Die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und ihre Zusammensetzung werden nachvollziehbar anhand tabellarischer Übersichten mit den Vorjahresvergleichswerten erläutert.
zu 6.
Unter TOP 6 soll das in der Satzung (§ 13) geregelte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat modifiziert werden. Die fixe Grundvergütung für jedes Aufsichtsratsmitglied soll weiter 50.000,00 € betragen. Der Vorsitzende soll statt dem Faktor 1,5 (Vergütungssystem 2022) den Faktor 2,0 (Vergütungssystem 2025) und der Stellvertreter statt dem Faktor 1,1 (Vergütungssystem 2022) den Faktor 1,5 (Vergütungssystem 2025) des Grundbetrags erhalten. Die Zusatzvergütung für die Mitgliedschaft im Ausschuss bleibt unverändert bei 4.000 € und für den Ausschussvorsitz bei 8.000 €. Aktuell hat der Aufsichtsrat der KAP AG einen Ausschuss gebildet (Prüfungsausschuss). Diese Anpassung wird mit den gestiegenen Anforderungen an die Aufsicht und Kontrolle eines börsennotierten Unternehmens begründet und ist nach Ansicht der DSW noch im Bereich des Angemessenen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von KAP AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 10.07.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.