Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Insbesondere die vorgesehene Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen für einen Zeitraum von fünf Jahren widerspricht den DSW-Leitlinien.
Diese sehen eine Begrenzung aufmaximal zwei Jahre vor, um eine regelmäßige Rückbindung an die Hauptversammlung zu gewährleisten.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.