Hauptversammlung Ökoworld AG

  • 10:00 Uhr
  • Hilden
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 7

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7

Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Insbesondere die vorgesehene Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen für einen Zeitraum von fünf Jahren widerspricht den DSW-Leitlinien.
Diese sehen eine Begrenzung aufmaximal zwei Jahre vor, um eine regelmäßige Rückbindung an die Hauptversammlung zu gewährleisten.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


OEKOWORLD_TO25.pdf
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Ökoworld AG
Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.