Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Zur Kapitalherabsetzung wird eigentlich nichts erklärt. In der Tagesordnung sind nur die dürftigen gesetzlichen Voraussetzungen zu erkennen. Warum man das machen möchte, was genau das Ziel ist, bleibt ziemlich im Dunkeln. Wir behalten uns vor, unsere Meinung zu ändern, wenn wir in der Hauptversammlung nachvollziehbare Gründe erhalten.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 25.06.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.