Hauptversammlung bet-at-home.com AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP 2 und 3

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu 2.
Das Geschäfsjahr 2025 war weiterhin von einem anspruchsvollen Marktumfeld sowie erheblichen rechtlichen und regulatorischen Unsicherheiten geprägt. Zwar erzielte die Gesellschaf auf Konzernebene ein positves Jahresergebnis, die weitere Entwicklung bleibt jedoch angesichts rückläufger Bruto-Wet- und Gamingerträge, eines negatven operatven Cashfows und fortbestehender Rechtsrisiken belastet.

zu 3.
Das Geschäfsjahr 2025 war durch erhebliche Veränderungen im Aktonärskreis und in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats geprägt. Gerade in einer Phase fortbestehender rechtlicher, regulatorischer und strategischer Unsicherheiten wäre eine größere Kontnuität in der Corporate Governance wünschenswert gewesen.

TOP 4 - 7

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 4.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ypsilon Audit GmbH Wirtschafsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäfsjahr 2026 zu bestellen. Die Wahl schließt die etwaige prüferische Durchsicht eines verkürzten Abschlusses und eines Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2026 durch den Abschlussprüfer gemäß § 115 Abs. 5 Satz 1 WpHG ein.
Gegen den Vorschlag bestehen keine Bedenken.

zu 5.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ypsilon Audit GmbH Wirtschafsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Prüfer des (Konzern-) Nachhaltgkeitsberichts für das Geschäfsjahr 2026 zu bestellen.
Gegen den Vorschlag bestehen keine Bedenken.


zu 6.
6.1  In fachlicher Hinsicht ist Herrn Mag. Michael Buchner für das Amt eines Aufsichtsrates qualifziert. Es bestehen keine konkreten Bedenken gegen dieWiederwahl des Herrn Mag. Michael Buchner in den Aufsichtsrat.

6.2 In fachlicher Hinsicht ist Herrn Mag. Wolfgang Reisinger für das Amt eines Aufsichtsrates qualifziert. Es bestehen keine konkreten Bedenken gegen dieWiederwahl des Herrn Mag. Wolfgang Reisinger in den Aufsichtsrat.


zu 7.
Der Vergütungsbericht für das zurückliegende Geschäfsjahr 2025 stellt die Vergütungsstruktur anschaulich dar. Gegen diesen Bericht bestehen keine konkreten Bedenken.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


BAH_TO26.pdf
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Beschlüsse Stand: 02.06.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

BAH_result26.pdf
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