Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Formycon AG, jeweils zum 31. Dezember 2024, sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Formycon AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Umsatz von Formycon ist im letzten Geschäftsjahr von 77,7 Millionen Euro auf 69,7 Millionen Euro gesunken, was einem Rückgang von 10,3% entspricht. Der Gewinn verlor sogar 75,8 Millionen Euro und lag bei -125,7 Millionen Euro, was zu einer Nettogewinnmarge von -180,4% führte.
Die Ursachen für diesen Gewinneinbruch sind vor allem auf Preisdruck und einen stärkeren Wettbewerb in den USA zurückzuführen. Formycon steht vor millionenschweren Abschreibungen, insbesondere für zwei Nachahmermedikamente in den USA.
Zusätzlich dazu gab es einen deutlichen Rückgang der Umsatzerlöse im ersten Quartal 2025, die von 17,7 Millionen Euro auf 5,3 Millionen Euro zurückgingen. Der EBITDA-Verlust stieg ebenfalls von 5,5 Millionen Euro auf 13,2 Millionen Euro.
Wie auf der letzten HV mühsamst durch dauerhaftes Nachfragen herausgearbeitet wurde, ist der Ertrag der bei der Formycon AG für das erste von der Gesellschaft vermarktete Produkt verbleibt so gering, dass es kaum es kaum der Rede wert ist. Dagegen wird ständig von der Größe des Marktes und den großen Verdienstmöglichkiten fabuliert. Die Transparenz über die Vertragsverhältnisse der Lizenzen für die Produkte ist nicht vorhanden, den Aktionären wird hier vorgemacht, dass die Produkte sehr erfolgreich sein werden, verschwiegen werden die wahren Verhältnisse.
Desweiteren stehen die Kosten für Vorstand und Aufsichtsrat vollig außer Verhältnis zur wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Derf AR ist zu groß und zu teuer! AR Tantiemen in 24: € 233.000! Völlige Realitätsverweigerung des Aufsichtsrates bei der Gestaltung des Vergütungsberichtes für den Vorstand!
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft und den Konzern
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die gewährten Vorstandsvergütungen für 2024 belaufen sich auf fast € 2.000.000 bei einer Gesellschaft, die nur durch ständige Kapitalerhöhungen überleben kann.
Es werden unzählige Kriterien für eine Zielerreichung der STI und LTI Ziele erfunden, die zu den selbstverständlichen Aufgaben eines Vorstandes in der jeweiligen Position beinhalten. Die Zielerreichung ist nur durch die Erledigung bestimmter Arbeiten gewährleistet, ohne dass sich der Erfolg in meßbaren Ertragszahlen zeigen muss.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden EUR 2.100.000 pro Geschäftsjahr, den Finanzvorstand EUR 1.900.000 pro Geschäftsjahr und die sonstigen ordentlichen Vorstandsmitglieder EUR 1.600.000 pro Geschäftsjahr. Ansonsten verweisen wir auf die Ausführungen zu TOP 5.
Beschlussfassung über das Vergütungssystem und die Bestätigung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Völlig außer Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft!
Beschlussfassung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats und die entsprechende Änderung von § 6 Abs. 1 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Aufsichtsrat ist bereits heute für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens viel zu groß. Diesen jetzt auch noch zu vergrößern bezeugt die hoffnungslose Realtitätsverweigerung der Organe der Gesellschaft! Begründung für die Vergrößerung des AR: Die Anforderungen an den Aufsichtsrat und dessen Mitglieder sind durch die Börsennotierung der Gesellschaft weiter gewachsen. Die Gesellschaft ist seit 2012 börsennotiert. Da können die Anforderungen ja nicht überraschend enstanden sein.
Beschlussfassung über die Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Aufsichtsrat ist zu groß und zu teuer!
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente), die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2025/I sowie die entsprechende Änderung der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Ausschluß der Bezugsrechte für die Aktionäre bis zu 20% widersprechen den Grundsätzen der DSW, es wird nur erlaubt bis maximal 10%.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Formycon AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 05.06.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Formycon AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 11.06.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.