Hauptversammlung Deutsche Real Estate AG

  • 10:00 Uhr
  • Berlin
  • Sonstige
TOP alle außer TOP 2, 5 und 6

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 2, 5 und 6

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Zu TOP 2 - Gewinnverwendung:
Die jährlich wiederkehrende Mindestdividende von 4 Cent ist angesichts des Bilanzgewinns und Konzernjahresergebnisses unangemessen.


Zu TOP 5 - Vergütungsbericht:
Das Vergütungssystem weist große Mängel auf. Das Unternehmen erklärt ausdrücklich, sich nicht an die Empfehlungen des DCGK zu halten und es gibt keine Malus-Regelung.
Die variable Vergütung richtet sich nur nach dem einjährigen Erfolg und ist reine Ermessensentscheidung des Aufsichtsrat und ist an keine konkreten Ziele geknüpft.


Zu TOP 6 - Wahlen zum Aufsichtsrat:
Beide zur Wahl stehende AR-Mitglieder sind bereits seit 2008 im Amt und gelten aufgrund der langen Dienstzeit nicht mehr als unabhängig. Eine Wiederwahl kann nicht unterstützt werden.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


DRE_TO26.pdf
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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Deutsche Real Estate AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 08.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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