Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Zu TOP 2 - Gewinnverwendung:
Die jährlich wiederkehrende Mindestdividende von 4 Cent ist angesichts des Bilanzgewinns und Konzernjahresergebnisses unangemessen.
Zu TOP 5 - Vergütungsbericht:
Das Vergütungssystem weist große Mängel auf. Das Unternehmen erklärt ausdrücklich, sich nicht an die Empfehlungen des DCGK zu halten und es gibt keine Malus-Regelung.
Die variable Vergütung richtet sich nur nach dem einjährigen Erfolg und ist reine Ermessensentscheidung des Aufsichtsrat und ist an keine konkreten Ziele geknüpft.
Zu TOP 6 - Wahlen zum Aufsichtsrat:
Beide zur Wahl stehende AR-Mitglieder sind bereits seit 2008 im Amt und gelten aufgrund der langen Dienstzeit nicht mehr als unabhängig. Eine Wiederwahl kann nicht unterstützt werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 13.05.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

WKN: 805502
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Berlin
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.

