Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Wüstenrot & Württembergische AG und den Konzern zum 31. Dezember 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Gewinnverwendungsvorschlag beinhaltet eine gegenüber dem Vorjahr konstante Dividende, was der langfristigen Dividendenpolitik der Gesellschaft entspricht
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht ist transparent und verständlich
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2026 und das erste und zweite Quartal des Geschäftsjahres 2027 und vorsorgliche Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
EY wird als Abschlussprüfer vorgeschlagen. Auch wenn es sich nicht um dieselben Prüfer handelt, die bei EY verantwortlich für die Prüfung der Wirecard AG waren, sind die Vorwürfe gegenüber EY im Zusammenhang mit dem sog. „Wirecard Skandal“ erheblich. Auf Basis der aktuellen bekannten, insbesondere sich aus dem Wambach-Bericht und der APAS-Entscheidung ergebenden Vorwürfen kann aus Sicht der DSW EY nicht zum Abschlussprüfer gewählt werden.
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats erscheint angemessen
Wahl zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die Wahl von Herrn Dr. Hasenburg in den Aufsichtsrat bestehen keine Bedenken
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 30.04.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Wüstenrot & Württembergische AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 08.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.