Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Evotec SE zum 31. Dezember 2025, der Lageberichte für die Evotec SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2025
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Das Geschäftsjahr 2025 war weiterhin durch erhebliche Ergebnisbelastungen, einen deutlichen Konzernverlust, eine schwache Entwicklung im Segment Discovery & Preclinical Development und eine nur eingeschränkt belastbare Prognosequalität geprägt. Zudem bestehen aufklärungsbedürftige Governance-Themen im Zusammenhang mit dem Horizon-Programm, der Sandoz-Transaktion, der Liquiditätsplanung, IT-/IKS-/Cyber-Themen sowie den früheren Compliance-Feststellungen. Das endgültige Votum macht die DSW von den Auskünften des Vorstands in der Hauptversammlung abhängig.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW sieht Bedenken hinsichtlich der Vergütungs- und Personalaufsicht durch den Aufsichtsrat. Im Geschäftsjahr 2025 wurden erhebliche Sign-on- Zahlungen an Vorstandsmitglieder sowie eine hohe Abfindungs- bzw. Abgeltungszahlung an die nach kurzer Amtszeit ausgeschiedene CFO geleistet. Diese Vergütungspraxis steht in einem Spannungsverhältnis zur wirtschaftlichen Lage, zur Kapitalmarktentwicklung und zum laufenden Transformationsbedarf der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat die Angemessenheit dieser Zahlungen und die Verbindung zwischen Vergütung und Unternehmensperformance nicht hinreichend überzeugend erläutert.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
4.1
Gegen die Wahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 bestehen nach den vorliegenden Unterlagen keine durchgreifenden Bedenken.
4.2
Die Wahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist sachgerecht. Durchgreifende Unabhängigkeits- oder Governance-Bedenken sind nach den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Vergütungsbericht enthält zwar die wesentlichen Beträge, erläutert die Angemessenheit der erheblichen Sign-on-Zahlungen und der hohen Abfindungs- bzw. Abgeltungszahlung an die ausgeschiedene CFO aber nicht ausreichend. Zudem führte der STI 2025 trotz Zielerreichung von 0 % bei wesentlichen finanziellen Kriterien noch zu einer Zielerreichung von 54,5 %. Das Verhältnis zwischen Vergütung und Unternehmensperformance ist damit nicht hinreichend überzeugend dargestellt.
Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats und die entsprechende Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über Neu- bzw. Wiederwahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über Neu- bzw. Wiederwahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
7.2 Herr Dr. Duncan McHale
Herr Dr. McHale verfügt fachlich über einschlägige Erfahrung in Wirkstoffforschung, translationaler Medizin und Arzneimittelentwicklung. Gleichwohl war seine Teilnahmequote an Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2025 zu gering. Gerade in einem Jahr mit Strategieüberarbeitung, Sandoz-Transaktion, Transformation und erheblichen Governance-Themen erwartet die DSW eine höhere Präsenz und Verfügbarkeit – unabhängig davon, ob die Sitzungen kurzfristig anberaumt waren oder nicht.
7.3 Herr Dieter Weinand
Herr Weinand verfügt fachlich über erhebliche internationale Pharma- und Biotech-Erfahrung. Gegen seine Wahl bestehen jedoch Bedenken hinsichtlich der zeitlichen Verfügbarkeit und der Eignung für den vorgesehenen Aufsichtsratsvorsitz. Er hält mehrere weitere Mandate, darunter mehrere Vorsitzmandate in privaten Biotech-Unternehmen. Die Gesellschaft erläutert nicht weiter, welche dieser Mandate in den nächsten 12 Monaten auslaufen, um die versicherte zeitliche Verfügbarkeit zu begründen.
7.4 Herr Wesley Wheeler
HerrWheeler verfügt fachlich über einschlägige operative Erfahrung in Pharma, Biopharma, Produktion, Logistik und Transformation. Er war jedoch Mitglied des Vergütungs- und Nominierungsausschusses in einem Geschäftsjahr, in dem erhebliche Governance-Bedenken gegen die Vorstandsvergütung, Sign-on- Zahlungen und Abfindungs- bzw. Abgeltungszahlungen bestehen. Zudem lag seine Teilnahmequote an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen lediglich bei 80 %. Vor diesem Hintergrund unterstützt die DSW seine Wiederwahl nicht
Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Evotec SE, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte der Evotec SE und verbundener Unternehmen im In- und Ausland im Rahmen eines Performance Share Plan 2026 (PSP 2026), aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses sowie Änderung der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Performance Share Plan 2026 steht in engem Zusammenhang mit dem von der DSW abgelehnten überarbeiteten Vergütungssystem. Zwar enthält der Plan langfristige Performance-Komponenten und Caps. Kritisch bleiben jedoch die konkrete Zielambition, die relative TSR-Logik, die ESG-Ausgestaltung über einen Modifier sowie die Einbettung in ein Vergütungssystem, das nach
Auffassung der DSW die Probleme aus Sign-on-Zahlungen, Sonderleistungen, Übergangsregelungen und Pay-for-Performance nicht ausreichend löst.
Beschlussfassung zur Genehmigung des überarbeiteten Vergütungssystems für den Vorstand
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Das überarbeitete Vergütungssystem enthält zwar Verbesserungen, insbesondere klarere finanzielle STI-Kriterien und eine stärkere Ausrichtung auf langfristige variable Vergütung. Insgesamt überzeugt das System aber nicht. Bestehende Verträge bleiben weitgehend unberührt, die vollständige Umsetzung erfolgt erst im Laufe des Jahres 2027, die Aktienhaltepflicht des
Vorstandsvorsitzenden wird abgesenkt, ESG-Ziele sind nicht hinreichend stark als eigenständige Performance-Komponenten verankert und die Regelungen lösen die im Geschäftsjahr 2025 sichtbar gewordenen Probleme bei Sonderzahlungen, Sign-on-Zahlungen und Abfindungs- bzw. Abgeltungsleistungen nicht ausreichend.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Evotec SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 29.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 12.06.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.