Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse der Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September 2024 und zum 31. Dezember 2024, der gebilligten Konzernabschlüsse zum 30. September 2024 und zum 31. Dezember 2024 und der zusammengefassten Lageberichte der Deutschen Beteiligungs AG und des Konzerns mit den erläuternden Berichten des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und der Berichte des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024 sowie für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2024
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassungen über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die konstante Ausschüttungsstrategie im Bereich der Dividende wird seitens der DSW begrüßt. Innerhalb der Hauptversammlung werden wir dennoch hinterfragen, ob diese Strategie auch zukünftig aufrechterhalten wird und wann eine Überprüfung der bisherigen Dividendenstrategie geplant ist.
Beschlussfassungen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Vorstand hat die Gesellschaft in einem schwierigen Marktumfeld sehr gut durch das Geschäftsjahr geführt, weshalb nichts gegen eine Entlastung spricht.
Beschlussfassungen über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Es gab keine besonderen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist seinen gesetzlichen Aufgaben umfänglich nachgekommen.
Beschlussfassungen über die Billigung der Vergütungsberichte
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen dieses Bericht bestehen keine Bedenken.
Beschlussfassung über eine Neuregelung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrats führt zu einer transparenten Struktur des Vergütungsmodells hinsichtlich der jeweiligen Anforderungen der Mitglieder des Aufsichtsrats und ist auch in der Höhe nach marktgerecht.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
a. Dr. Hendrik Otto
In fachlicher Hinsicht ist Herr Dr. Otto für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Dr. Otto ist auch nicht Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen und deshalb dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
b. Dr. Jörg Wulfken
In fachlicher Hinsicht ist Herr Dr. Wulfken für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Dr. Wulfken ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
c. Axel Holtrup
In fachlicher Hinsicht ist Herr Holtrup für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Holtrup ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer und die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Nachhaltigkeitsprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Prüferkosten.
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen und der Bezugsrechtsausschluss liegt jedoch bei bis zu 20%, was durch die DSW nicht mitgetragen werden kann.
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Grundsätzlich sieht die DSW-Aktienrückkäufe der Gesellschaft kritisch, dennoch wird dieser Beschlussvorschlag mitgetragen, da ein etwaiger Rückkauf unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt und Aktien nicht zu mehr als 10% über dem Börsenkurs erworben werden.
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Gesellschaft hat die bisherigen Möglichkeiten der virtuellen Hauptversammlung nur in absolute Ausnahmesituationen genutzt und tagt auch dieses Jahr wieder in Präsenz. Dennoch ist der Antrag abzulehnen, da die Satzungsänderung zwar einen Zustimmungserfordernis des Aufsichtsrats vorsieht, aber das virtuelle Format nicht auf absolute Sondersituationen beschränkt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Deutsche Beteiligungs AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 14.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Deutsche Beteiligungs AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 22.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.