Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Gemeinsamen Ausschusses für das Geschäftsjahr 2024; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäfsjahres 2024 in Höhe von EUR 378.916.707,46 soll in Höhe von EUR 2.586.728,80 als Dividende ausgeschütet (EUR 0,05 je dividendenberechtgte Akte) werden. Ohne Begründung wird lediglich die gesetzliche Mindestdividende ausgeschütet. Dies steht trotz des Umsatzrückganges in keinem Verhältnis zur Ertragslage und ist vor dem Hintergrund des Delistngs besonders kritsch zu bewerten.
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die persönlich hafende Gesellschaferin unterstützte das Delistng der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA. Mit dem Delistng geht eine Einschränkung der Aktonärsrechte und der Transparenz einher, weshalb eine Entlastung abgelehnt wird. Darüber hinaus ist die Dividendenpolitk nicht zufriedenstellend.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Aufsichtsrat unterstützt das Delistng-Erwerbsangebot durch CVC Capital Partners ausdrücklich. Dieses Vorgehen widerspricht den Interessen der freien Aktonärinnen und Aktonäre und führt zu einer erheblichen Einschränkung der Transparenz sowie der Handelbarkeit der Akte. Zudem wird die Höhe der ausgeschüteten Dividende als unangemessen niedrig bewertet.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschafsprüfungsgesellschaf, Berlin, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäfsjahr 2025, zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäfsjahrs 2025 zu bestellen. Gegen den Vorschlag bestehen keine Bedenken.
Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Wiederwahl wird abgelehnt, da der Aufsichtsrat dem Delistng der Gesellschaft zugestmmt hat und damit eine Entscheidung unterstützt hat, die mit einer erheblichen Einschränkung der Aktonärsrechte und Transparenz einhergeht. Die Interessen der Aktonäre wurden nicht ausreichend beachtet.
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA und der KoCo Connector GmbH
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA hält 100% der Anteile der KoCo Connector GmbH. Es gibt somit keine Dritgesellschafer, welche hierdurch beeinfusst wären. Dem Beschlussvorschlag kann daher zugestmmt werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von CompuGroup Medical SE & Co. KGaA werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 19.07.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 02.08.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.