Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adesso SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die adesso SE und den Konzern (inkl. des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,75 je Aktie vorsieht, zustimmen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
keine Empfehlung
Die DSW wird Abstimmungsverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt von den Erläuterungen der Verwaltung zum Nominierungsverfahren für die Wahlen zum Aufsichtsrat im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung abhängig machen.
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird der Wahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Zweigniederlassung Dortmund, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 zustimmen.
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW plant gegen die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu stimmen. Aus Sicht der DSW ist die Vergütungsstruktur nicht ausreichend auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet, da der variable Teil der Ziel-Gesamtvergütung nicht überwiegend langfristig und nicht ausreichend nachhaltig ausgestaltet ist. Zudem kommt es zu einer doppelten Incentivierung, da die Kennzahl EBITDA sowohl in der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) als auch im monetären Teil der langfristigen variablen Vergütung (LTI) Verwendung findet. Schließlich erscheinen die Bedingungen des dem aktienorientierten Teil der langfristigen variablen Vergütung (LTI) zugrundeliegenden Aktienoptionsprogramms 2024/25 nicht ausreichend ambitioniert.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW plant gegen die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu stimmen, da diese im Falle eines Erwerbs von Aktien über ein öffentliches Kaufangebot einen Rückkauf zu einem Kaufpreis von mehr als 10% über dem Börsenkurs ermöglicht.
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des bedingten Kapitals 2020 und Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird der vorgeschlagenen teilweisen Aufhebung des bedingten Kapitals 2020 zustimmen.
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen, und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Gesellschaft hat ihre ordentliche Hauptversammlung seit dem Ende der COVID-19-Pandemie sowohl als virtuelle Hauptversammlung (2023) als auch als Präsenzhauptversammlung (2024) durchgeführt. Die ordentliche Hauptversammlung 2025 wird als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt werden. Die DSW erwartet grundsätzlich die Durchführung der Hauptversammlung in einem hybriden Format, da dies dem erklärten Wunsch der Aktionäre entspricht. Eine virtuelle Hauptversammlung kann nach Ansicht der DSW allein in konkreten, ausdrücklich benannten Ausnahmefällen (wie z.B. Pandemien, Naturkatastrophen oder konkrete Gefährdungslagen) in Betracht kommen. Da die in der Begründung zur Beschlussfassung genannten Kriterien für die Entscheidung des Vorstands über das Format künftiger Hauptversammlung damit nicht im Einklang stehen, wird die DSW der Erneuerung der Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen nicht zustimmen.
Beschlussfassung über eine Änderung von § 3 Ziff. 6 der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird der vorgeschlagenen Satzungsänderung zur Anpassung an das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG) zur Ermöglichung der Ausgabe elektronischer Aktien nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von adesso SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 21.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 03.06.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.