Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1,
§ 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der HelloFresh SE für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Gesellschaft weist – wie schon im Vorjahr – einen erklecklichen Bilanzgewinn aus, erklärt aber weder in der Einberufung noch in den begleitenden Unterlagen oder an anderer Stelle, wieso dieser komplett auf neue Rechnung vorgetragen und keine Dividende gezahlt werden soll.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Vorstand und Aufsichtsrat hatten in der vergangenen Hauptversammlung auf unsere Nachfrage über die Hintergründe der Umsatzwarnung vom 15.03.2024 berichtet und waren dabei auch auf die von uns geäußerten Zweifel an der Verlässlichkeit der Geschäftsplanung eingegangen. Nachdem die Gesellschaft sich im Laufe des Geschäftsjahres 2024 operativ stabilisiert hat, gibt es aus heutiger Sicht keinen Grund, die Entlastung zu versagen. Ein Ärgernis bleibt allerdings, dass die Gesellschaft es nicht für nötig erachtet, bei den KPIs auf den Seiten 3+4 des Geschäftsberichts neben zahlreichen adjustierten Kennzahlen den Jahresüberschuss (Net Income) und des Gewinn je Aktie anzugeben – dies wird Gegenstand einer Nachfrage sein.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
siehe TOP 3
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2025 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 und des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
John Rittenhouse (6.1) ist seit 2015 Vorsitzender, Michael Roth (6.2) seit 2024 Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und es gibt keine Gründe, die gegen eine Wiederwahl sprechen würden. Arjan Dijk (6.3) verfügt durch seine langjährige Tätigkeit für Booking.com und Google über besondere Expertise im E-Commerce-Marketing, einem für die Gesellschaft essentiellen Kompetenzfeld. Florian Schuhbauer (6.4) ist Co-CIO und Gründungspartner des Aktionärs Active Ownership Capital, dessen aktivistischer „Spirit“ der Gesellschaft und dem Aufsichtsrat durchaus guttun würde. Aus diesem Grunde ist seine Wahl zustimmungsfähig, obwohl er bereits bei sieben anderen Unternehmen Mitglied von Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien ist – zumal er drei dieser Mandate im Laufe des Sommers 2025 niederlegen wird.
Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Oliver Tant wäre als selbständiger Berater mit langjähriger KPMG-Erfahrung sicherlich vom Profil her eine komplementäre Verstärkung, ist allerdings bereits in sechs weiteren Kontrollgremien tätig, was die Gefahr eines mangelnden Fokus durch Overboarding birgt.
Beschlussfassung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats und entsprechende Änderung des § 8 Abs. 1 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gerade vor dem Hintergrund der im Jahre 2024 zutage getretenen Komplexität des Geschäfts der Gesellschaft ist die vorgeschlagene Aufstockung des Aufsichtsrats schlüssig – zumal mit Frau Melissa Kirmayer Eamer (TOP 8) eine sehr kompetente Kandidatin mit besonderer Expertise bei Operations und Pricing bereitsteht. Die mit der Erweiterung des Aufsichtsrats einhergehenden Zusatzkosten sind gemessen am Geschäftsvolumen der Gesellschaft vertretbar.
Beschlussfassung über eine weitere Wahl zum Aufsichtsrat mit Wirkung ab Wirksamwerden der Satzungsänderung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats gemäß Tagesordnungspunkt 7
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Vergütungsbericht zeichnet ein detailliertes Bild von der Vergütungsstruktur innerhalb des Unternehmens und kann somit gebilligt werden.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Das bestehende Vergütungssystem wurde grundlegend überarbeitet – mit dem von der Gesellschaft formulierten Ziel, „mehr Flexibilität bezüglich der Zielsetzung der variablen Vergütung zu ermöglichen“. Genau diese Flexibilität muss aber nicht zwangsläufig im Interesse der Aktionäre sein und ist deshalb kritisch zu hinterfragen. Zur Ablehnung führt allerdings der Umstand, dass die Gesellschaft sowohl beim jährlichen Cash-Bonus (50% AEBITDA) als auch bei den langfristigen Incentives in Form von Restricted Stock Units (40%) in hohem Maße auf „adjustierte“ Kennzahlen setzt. Im Interesse der Aktionäre wäre stattdessen ein Performance-Indikator, der auch die aktienbasierten Vergütungen berücksichtigt – etwa das Ergebnis je Aktie oder ein um SBC bereinigter Free Cash Flow. Darüber hinaus birgt die 50%-ige Einbeziehung des Umsatzwachstums in die kurzfristige variable Vergütung die Gefahr einer Fehlincentivierung.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Da die Gesellschaft bislang keine Dividende gezahlt, sondern wie viele andere Wachstumsunternehmen Aktien zurückgekauft hat. ist die Aktualisierung der Ermächtigung vertretbar – zumal die Gesellschaft 2024 durch antizyklisches Handeln die stark gefallenen Kurse für Rückkäufe genutzt hat. Unabhängig davon stellt sich die Frage nach der Verwendung der bereits gehaltenen Stück 14 Mio. Aktien (etwa 8% vom Grundkapital).
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung einer Hauptversammlung in virtueller Form (§ 14 Abs. 4 der Satzung)
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Gesellschaft schlägt eine zwar nur auf zwei Jahre befristete, aber ansonsten uneingeschränkte Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen vor – ohne etwa Sondersituationen wie Delisting/Squeeze-Out, Verlustanzeige oder den zustimmungspflichtigen Verkauf von Geschäftsanteilen auszuschließen. Einer so weitreichenden Ermächtigung können wir als DSW nicht zustimmen, da die Gefahr besteht, dass Aktionärsrechte eingeschränkt werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von HelloFresh SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 24.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von HelloFresh SE werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 06.06.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.