Hauptversammlung MediClin AG

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TOP alle, außer TOP 2, 6 bis 8

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 3. und 4
Das Unternehmen hat in den vergangenen 15 Geschäftsjahren 14 mal ein positives Ergebnis erzielt. Gegen eine Entlastung der beiden Gremien bestehen keine Bedenken.


5.   
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. Die DSW unterstützt diesen Vorschlag. In den zurückliegenden Geschäftsjahren war stets die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als Abschlussprüfer tätig. Eine externe Rotation des Abschlussprüfers ist sinnvoll und geboten, um die notwendige Unabhängigkeit des Prüfers sicherzustellen.


9.
Das Bezugsrecht soll ausgeschlossenen werden können zum Ausgleich von Spitzenbeträgen und bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen. Jedoch Die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten. Dies ist aus Sicht der DSW vertretbar. Dem Beschluss wird daher zugestimmt.



TOP 2, 6 bis 8

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

2.
Die DSW stimmt diesem Gewinnverwendungsvorschlag nicht zu. Nach den allgemeinen Abstimmungsrichtlinien der DSW sollten grundsätzlich mindestens 50 % des Bilanzgewinns an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung von weniger als 50 % sollte mit einer sachlich nachvollziehbaren Begründung verbunden sein.


6.
Lediglich der aktuell ausgeübte Beruf und Aufsichtsratstätigkeiten der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sind ersichtlich. Es fehlen aussagekräftige Lebensläufe, die Alter und beruflichen Werdegang erkennen lassen. Die persönliche und fachliche Eignung sowie eventuelle Interessenkonflikte sind nicht nachprüfbar.


7.
Die Werte werden für das Geschäftsjahr 2023 und das Vorjahr ausgewiesen und es wird die Veränderung  (in %) angegeben. Es ist allerdings nicht ohne weiteres erkennbar, wie hoch die Prozentanteile von Festgehalt und Variablem Gehalt pro Person sind. Hier müsste der Leser eine eigene Berechnung anstellen. Zudem ist die Darstellung der Vorstandsvergütungen etwas unübersichtlich, da die Vergütungen nach den einzelnen Komponenten (Grundgehalt, Nebenleistung, STI, LTI) sortiert und unterteilt sind. Das bedeutet, der Leser kann die Vergütung für ein bestimmtes Vorstandsmitglied nicht aus einer einzelnen Tabellenzeile oder Tabellenspalte herauslesen, sondern muss zwischen verschiedenen Tabellenzeilen oder Tabellenspalten hin und her springen und dann die einzelnen Werte mit einer bestimmten Person verknüpfen.
Dies mag die gebotene Transparenz des Vergütungsberichts nicht in schwerwiegend beeinträchtigen. Die Lektüre des Berichts wird aber für einen durchschnittlichen Aktionär spürbar umständlicher. Der Bericht sollte aber für einen durchschnittlichen Aktionär möglichst leicht und verständlich zu lesen sein, um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.
Um hier auf eine Verbesserung hinzuwirken, wird die DSW den Bericht ablehnen.


8.
Die feste Vergütung wird 60-70% betragen, der übrige Teil, bestehend aus STI und LTI, wird bei 20-30 % liegen. Das bisherige Vergütungssystem wird im Wesentlichen fortgeführt. Bei den variablen Komponenten wird ausschließlich auf das EBITDA aus der Konzern-GuV nach IFRS abgestellt, da dies nach Aussage der Verwaltung eine Messgröße für wirtschaftlichen Erfolg und Profitabilität ist. Aus Sicht der DSW fehlt es im Vergütungssystem an ambitionierten und quantifizierbaren ESG-Zielen, die mindestens 20 % der variablen Vergütung betragen sollten.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


mediclin_HV_2024.pdf
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Beschlüsse Stand: 07.06.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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