Hauptversammlung KPS AG

  • 11:00 Uhr
  • München
  • Sonstige
TOP alle außer TOP 7.1

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7.1

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Ermächtigung sieht zwar eine jeweilige Ermessensausübung durch den Vorstand vor, ist aber ansonsten völlig unspezifiziert, insbesondere gibt Sie keinerlei Hinweise darauf, wie die Aktionärsrechte in der virtuellen HV gewahrt werden sollte. Auch eine zeitliche Begrenzung auf maximal zwei Jahre ist nicht vorgesehen, sondern geht bis zum Jahr 2028. Daher ist TOP 7.1  in vollem Umfang abzulehnen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


KPS_AG_-_Einladung_oHV_2023.pdf
Download PDF (445 KB)

Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von KPS AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 27.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 11.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

KPS_AG_Ergebnisse_UEbersicht.pdf
Download PDF (348 KB)

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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.