Hauptversammlung Datron AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 2

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 3.
Der Vorstand hat die Gesellschaft gut durch das Geschäftsjahr geführt und ein gutes Ergebnis erzielt. Gegen die Entlastung des Vorstandes bestehen keine Bedenken.


zu 4.
Gegen die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats bestehen ebenfalls keine Bedenken.


zu 5.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWM GmbH + Co. KG zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. Hiergegen bestehen keine Bedenken. Die Datron AG hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWM GmbH + Co. KG seit dem Geschäftsjahr 2018 bestellt. Eine externe Rotation ist derzeit erst nach 7 Jahren erforderlich.


zu 6.a)    Herr Dr. Thomas Milde, Rechtsanwalt und Notar, Griesheim
Es bestehen keine konkreten Bedenken gegen die Wahl des Herr Dr. Thomas Milde in den Aufsichtsrat. Allerdings erwartet die DSW, dass aufgrund der langjährigen Mitgliedschaft des Herr Dr. Thomas Milde im Aufsichtsrat bei der nächsten Wahl neue Kandidaten für das Amt vorgeschlagen werden.


zu 6. b)    Herr Manfred Krieg, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Mühltal
Es bestehen keine konkreten Bedenken gegen die Wahl des Herr Manfred Krieg in den Aufsichtsrat. Allerdings erwartet die DSW, dass aufgrund der langjährigen Mitgliedschaft des Herr Manfred Krieg im Aufsichtsrat bei der nächsten Wahl neue Kandidaten für das Amt vorgeschlagen werden.

TOP 2

Verwendung Bilanzgewinn

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 4.618.439,20 soll in Höhe von EUR 795.684,80 als Dividende ausgeschüttet (EUR 0,20 je dividendenberechtigte Stückaktie) werden. Trotz der Forderung nach einer nachhaltigen Dividendenstrategie und einem stetigen Wachstum der Gewinnbilanz, wurde das Volumen der Dividendenausschüttungen in den letzten Jahren nicht angepasst. Der Gewinnverwendungsbeschluss enthält keine plausible Erklärung für eine Ausschüttung von gerade einmal knapp über 17%. Die DSW fordert eine höhere Ausschüttungsquote von mindestens 50%.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


240514_DATRON_Einladung_HV_S_L.pdf
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Beschlüsse Stand: 01.07.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

2024_DATRON_AG_Abtimmung.pdf
Download PDF (50 KB)

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