Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Siemens Energy AG und den Konzern zum 30. September 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2023/2024
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Siemens Energy AG
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2024/2025 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Dem Vergütungsbericht ist zu entnehmen, dass ein Sonderbonus gezahlt werden soll, sobald Auflagen der Bundesregierung wegfallen wegen Gewährung der Avale. Grundsätzlich sind wir im vorliegenden Fall aufgrund der besonderen Konstellation, die diesem zugrunde liegt, nicht gegen den Sonderbonus, allerdings macht das Unternehmen keine Angaben zur Höhe der möglichen Sonderboni.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Im vorgelegten System werden keine Angaben zur Höhe der Zielvergütung gemacht. Auch wird die Höhe der Sondervergütung nicht genannt. Zudem wird der diskretionäre Spielraum des Aufsichtsrats erweitert.
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie über die entsprechenden Satzungsänderungen
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Satzungsänderung betreffend virtuelle Hauptversammlungen
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Grundsätzlich plädiert die DSW für eine hybride Hauptversammlung bzw. die Hauptversammlung in Präsenz. Einer Satzungsermächtigung zur Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen stimmt die DSW nur in Ausnahmefällen zu. Siemens Energy hat angekündigt, im nächsten Jahr eine Hauptversammlung im Präsenzformat abzuhalten. Zudem ist die Ermächtigung auf zwei Jahre begrenzt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Siemens Energy AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 07.02.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 21.02.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.