Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu 2 und 3
Es soll eine Ermächtigung zur Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen für die Dauer von fünf Jahren beschlossen werden. Hinzu kommt in diesem Jahr - wie in den Vorjahren auch - die Verlagerung der Fragen in das Vorfeld der Hauptversammlung, so dass in dieser nur noch neue Sachverhalte angesprochen werden können und Nachfragen zu vorher gestellten Fragen möglich sind. Beides ist aus Sicht der DSW nicht akzeptabel und führt zwingend dazu, dass wir den Vorstand und den Aufsichtsrat nicht entlasten können. Auch einer Wiederwahl des bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Holtermüller können wir nicht zustimmen, denn er trägt dieses aktionärsunfreundliche Verhalten ja mit. Die Präsenzhauptversammlungen der Gesellschaft fanden stets am Firmensitz statt, so dass Raumkosten auch nicht angefallen sind. Es spricht somit nichts gegen eine Hauptversammlung in Präsenz. Die Verweigerungshaltung der Organe ist unverständlich.
zu 7
Grundsätzlich plädiert die DSW für eine hybride Hauptversammlung bzw. die Hauptversammlung in Präsenz. Einer Satzungsermächtigung zur Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen stimmt die DSW nur in Ausnahmefällen zu. Außerdem geht es nicht konform mit unseren Abstiimungsrichtlinien wenn wichtige Abstimmungen z.B. Wahlen für den Aufsichtsrat stattfinnden bzw. die Fragen ins Vorfeld der HV verlagert werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von LS telcom AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 20.03.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.