Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Bei TOP TOP 5
Es soll ein genehmigte Kapital geschaffen werden. Dabei soll der Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ermöglicht werden wenn die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 20% des Grundkapitals nicht überschreiten. Weitere Anforderungen wie zum Beispiel ein besonderes Interesse der Gesellschaft sind nicht vorgesehen. Wir halten die Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts bei einer Barkapitalerhöhung unter diesen Umständen nicht für erforderlich.
Bei TOP 6
Es handelt sich um einen Beschlussvorschlag über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien. Hier sollen Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt werden, eigene Aktien auch in anderer Weise als über die Börse veräußern zu können. Das Bezugsrecht für diese Aktien soll insoweit ausgeschlossen sein. Hierfür sehen wir keine Notwendigkeit.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Going Public Media AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 09.07.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.