Hauptversammlung Aumann AG

  • 10:00 Uhr
  • Bielefeld
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 8 und 10

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu TOP 2:
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,22 je Aktie und den Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung vorsieht, folgen. Im Rahmen der Hauptversammlung wird erneut die Dividendenpolitik hinterfragt werden.


zu TOP 3:
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.


zu TOP 4:
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.


zu TOP 5:
Die DSW wird der Wahl der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zustimmen.


zu TOP 6:
Die DSW wird der Wahl der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 zustimmen.


zu TOP 7:
Die DSW wird der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zustimmen.


zu TOP 9:
Die DSW wird der Bestätigung der unveränderten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zustimmen.

TOP 8 und 10

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP 8:
Die DSW plant gegen die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu stimmen. Aus Sicht der DSW ist die Vergütungsstruktur weiterhin nicht ausreichend auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Das Vorstandsvergütungssystem enthält unter anderem keine Angaben zu den relativen Anteilen der Vergütungsbestandteilen an der Ziel-Gesamtvergütung, zu der gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 1 AktG festzulegenden Maximalvergütung als absoluter Betrag in Euro und zu Leistungen bei Vertragsbeendigung, insbesondere zur Höhe etwaiger Abfindungszahlungen im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit. Darüber hinaus enthalten die variablen Vergütungskomponenten keine ESG-Ziele und die Vorstandsdienstverträge keine ausreichenden Malus- und Clawback-Regelungen.


zu TOP 10:
Die DSW plant gegen die vorzeitige Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien zu stimmen, da diese im Falle eines Erwerbs von Aktien außerhalb der Börse einen Rückkauf zu einem Kaufpreis von mehr als 10% über dem Börsenkurs ermöglicht.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


aag_hv_2025_einladung.pdf
Download PDF (257 KB)

Beschlüsse Stand: 13.06.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

aag_hv_2025_ergebnis.pdf
Download PDF (198 KB)

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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

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