Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
PWC ist hier seit über 10 Jahren als Abschlussprüfer tätig. Die Begrenzung auf maximal 10 Jahre ergibt sich eindeutig aus EU-Recht und den Regelungen auf nationaler Ebene. Die interne Rotation mit dem Wechsel der personellen Besetzung auf Seiten des Abschlussprüfers ist nicht ausreichend. Es geht darum, den Anschein zu großer Nähe zu vermeiden und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers deutlich sichtbar zu dokumentieren.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von 2G Energy AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 19.08.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

WKN: A0HL8N
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: NRW
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.
