Hauptversammlung PVA TePla AG

  • 10:00 Uhr
  • Gießen
  • SDAX®
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 nebst dem zusammengefassten (Konzern-)Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2024 beendete Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a Satz 1, 315a Satz 1 HGB

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW hält es für erforderlich und angemessen, 50 % des Bilanzgewinns an die Aktionäre auszuschütten. Sofern weniger als die Hälfte ausgeschüttet wird, soll dies mit einer sachlich nachvollziehbaren Begründung verbunden sein und entsprechend kommuniziert werden. Die PVA TePla AG hat in den zurückliegenden 17 Jahren stets Gewinne im ein- bis zweistelligen Millionenbereich ausgewiesen. Seit 2013 erhöhen sich die Gewinne von Jahr zu Jahr um einen ein- bis zweistelligen Millionenbetrag. Dennoch wird seit 2013 (!) keine Dividende ausgeschüttet und der Gewinn stets in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. Dies lässt sich nicht mit temporären makroökonomischen Faktoren (z. B. Covid-19 Pandemie, internationale Konflikte, Zinsumfeld usw.) begründen. Die Gesellschaft lässt nicht erkennen, wann und unter welchen Umständen sie bereit ist, die Aktionäre am Gewinn des Unternehmens zu beteiligen. Eine solche Dividendenpolitik ist auch unter Berücksichtigung von stets existierenden wirtschaftlichen Ungewissheiten nicht erforderlich und für die DSW nicht zustimmungswürdig.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Entlastung des Vorstands wird zugestimmt. Sollte jedoch die Dividendenpolitik auch in den nächsten Jahren bei anhaltenden Gewinnen nicht geändert werden, so müsste die Entscheidung über die Entlastung in diesem Lichte nochmals geprüft werden.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Entlastung des Aufsichtsrats wird zugestimmt. Sollte jedoch die Dividendenpolitik auch in den nächsten Jahren bei anhaltenden Gewinnen nicht geändert werden, so müsste die Entscheidung über die Entlastung in diesem Lichte nochmals geprüft werden.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte des Geschäftsjahrs 2025 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2026

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Als Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer und Prüfer für die unterjährigen Finanzberichte wird die  PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, vorgeschlagen. Diesem Vorschlag wird zugestimmt.

TOP 6

Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Unter TOP 6 wird die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, auch als Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung vorgeschlagen. Dem wird ebenfalls zugestimmt.

TOP 7

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Wahlvorschläge werden von der DSW unterstützt und mitgetragen. Beide Kandidaten sind fachlich geeignet und gewährleisten die fachliche und personelle Diversität innerhalb des Kontrollgremiums.

TOP 8

Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Abzustimmen ist über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024. Zu bewerten sind unter diesem TOP folglich nicht das Vergütungssystem, d. h.  Art, Zusammensetzung und Höhe der Vergütungen, sondern es geht um die klare und verständliche Darstellung des Vergütungssystems im Rahmen eines zu erstellenden Vergütungsberichts. Der Vergütungsbericht  der ProCredit Holding AG ist ausreichend klar und transparent gestaltet. Die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, ihre Zusammensetzung werden nachvollziehbar und anhand tabellarischer Übersichten erläutert.  

TOP 9

Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen, und entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Aus Sicht der DSW ist dieser TOP zustimmungswürdig. Die Gesellschaft hat in den zurückliegenden Jahren stets Präsenzhauptversammlungen durchgeführt und dieses Format präferiert. Es erscheint glaubwürdig, dass die Ermächtigung rein vorsorglich für unvorhergesehene Ausnahmesituationen gedacht ist. Die Ermächtigung ist auf zwei Jahre begrenzt und es ist ein Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats vorgesehen.

TOP 10

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag zwischen der PVA TePla AG und der desconpro engineering GmbH

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die PVA TePla AG hat am 29.01.2025 sämtliche Anteile an der desconpro engineering GmbH mit Sitz in Hüttlingen erworben und diese ist nunmehr eine 100-prozentige Tochtergesellschaft. Am 08.05.2025 schlossen Mutter- und Tochtergesellschaft einen Beherrschungsvertrag, der zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf. Der Beherrschungsvertrag ermöglicht innerhalb des Konzerns eine kohärente und abgestimmte Unternehmensführung und reduziert den administrativen Aufwand (§§ 291, 293, 308 AktG). Die außenstehenden Aktionäre werden durch gesetzliche Vorschriften geschützt (§§ 304 ff. AktG) Die DSW hat keine Bedenken und stimmt dem Beschluss zu. 

TOP 11

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der PVA TePla AG und der desconpro engineering GmbH

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die PVA TePla AG und die desconpro engineering GmbH mit Sitz in Hüttlingen haben am 08.05.2025 auch einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Gewinn der Tochtergesellschaft soll hiernach an die Muttergesellschaft abgeführt werden. Dies ist marktüblich und ermöglicht ein optimales Liquiditäts- und Cash-Management innerhalb des Konzerns (§§ 291, 293, 308 AktG). Die außenstehenden Aktionäre werden durch gesetzliche Vorschriften geschützt (§§ 304 ff. AktG). Die DSW hat keine Bedenken und stimmt dem Beschluss zu. 

TOP 12

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag zwischen der PVA TePla AG und der PVA Industrial Vacuum Systems GmbH

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die PVA TePla AG hält sämtliche Anteile an der PVA Industrial Vacuum Systems GmbH mit Sitz in Wettenberg und diese ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft. Am 08.05.2025 schlossen Mutter- und Tochtergesellschaft einen Beherrschungsvertrag, der zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf. Der Beherrschungsvertrag ermöglicht innerhalb des Konzerns eine kohärente und abgestimmte Unternehmensführung und reduziert den administrativen Aufwand (§§ 291, 293, 308 AktG). Die außenstehenden Aktionäre werden durch gesetzliche Vorschriften geschützt (§§ 304 ff. AktG) Die DSW hat keine Bedenken und stimmt dem Beschluss zu.

TOP 13

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der PVA TePla AG und der DIVE imaging systems GmbH

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die PVA TePla AG hält sämtliche Anteile an der DIVE imaging systems GmbH mit Sitz in Radeberg und diese ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft. Mutter- und Tochtergesellschaft haben am 08.05.2025 einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Gewinn der Tochtergesellschaft soll hiernach an die Muttergesellschaft abgeführt werden. Dies ist marktüblich und ermöglicht ein optimales Liquiditäts- und Cash-Management innerhalb des Konzerns (§§ 291, 293, 308 AktG). Die außenstehenden Aktionäre werden durch gesetzliche Vorschriften geschützt (§§ 304 ff. AktG). Die DSW hat keine Bedenken und stimmt dem Beschluss zu. 

TOP 14

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag zwischen der PVA TePla AG und der DIVE imaging systems GmbH

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Unter TOP 14 soll dem ebenfalls am 08.05.2025 zwischen der PVA TePla AG und der DIVE imaging systems GmbH geschlossenen Beherrschungsvertrag zugestimmt werden. Dem wird mit gleichlautender Begründung wie bei TOP 11 bis 13 zugestimmt.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


PVA_TO2025.pdf
Download PDF (494 KB)

Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von PVA TePla AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 11.06.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von PVA TePla AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 11.06.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Zurück zur Übersicht

Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.