Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2022 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2023
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Kandidaten sind alle grundsätzlich als nicht unabhängig einzustufen, da sie direkt oder indirekt mit dem Großaktionär verbunden sind. Der Anteil das nicht unabhängigen Mitglieder im Aufsichtsrat ist aus unserer Sicht zu hoch, es besteht die Gefahr, dass der Streubesitz im Gremium nicht ausreichend unabhängig repräsentiert wird.
§ 14 der Satzung wird um folgenden neuen Absatz 6 ergänzt:
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW goutiert, dass die Gesellschaft das gesetzlich grundsätzlich mögliche „Vorfeld“ der Hauptversammlung für die Fragestellung im Jahr 2023 nicht nutzt und den Ablauf der virtuellen Hauptversammlung auch ansonsten sehr nah an einer klassischen Präsenzveranstaltung orientiert. Dennoch stimmen wir gegen die Ermächtigung, da uns die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV und deren Ausgestaltung weiterhin zu unkonkret und vor allem zu unverbindlich sind. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Solange eine solche Zusicherung nicht von der Verwaltung dargelegt wird, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.
§ 17 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert und neu gefasst:
keine Empfehlung
Es fehlt uns die Erklärung, dass eigentlich und grundsätzlich die AR Mitglieder bei der HV anwesend sein sollen. Für ein endgültiges Votum erwarten wir eine entsprechende Erklärung des Vorstandes in der HV.
§ 13 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert und neu gefasst:
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Wacker Chemie AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 04.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 18.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.