Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 4
Die DSW lehnt die Wahl des vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfers ab. Das Unternehmen hat am Kapitalmarkt ein erhebliches Vertrauensproblem. Ein erster Schritt zum Aufbau von Vertrauen wäre die Beauftragung eines renommierten Wirtschaftsprüfers. Dass dies erneut nicht geschieht, kann zweierlei bedeuten: Dem Vorstand ist das Vertrauen des Kapitalmarkts nicht wichtig - oder er scheut sich, die Gegebenheiten des Unterehmens einem professionellen, unabhängigen Blick auszusetzen. Beide Lesarten sind für die Aktionärinnen und Aktionäre keine gute Nachricht.
zu TOP 6 - 8
Die DSW lehnt die TOP 6, 7 und 8 ab, da sie den DSW-Grundsätzen widersprechen und geeignet sind, für die freien Aktionäre eine erhebliche Verwässerung ihrer Anteile zu generieren
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 02.07.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

WKN: A2QEFA
Art: Namensaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Baden-Württemberg
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.

