Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der secunet Security Networks AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die secunet Security Networks AG und den Konzern sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend eine Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV sind nicht genannt bzw. uns zu unkonkret. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft hören dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Sollten wir diese Zusicherung nicht bekommen, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber z.B. die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von secunet Security Networks AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 18.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 31.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.