Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu TOP 2:
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,60 je Aktie und den Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung vorsieht, folgen.
zu TOP 3:
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
zu TOP 4:
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
zu TOP 5:
5.1
Die DSW wird der Wahl der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/26 zustimmen.
5.2
Die DSW wird der Wahl der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025/26 zustimmen.
zu TOP 6:
Die DSW wird der vorgeschlagenen Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zustimmen, da sich diese innerhalb der von der DSW akzeptierten Grenzwerte bewegt.
zu TOP 8:
Die DSW wird der Billigung des im wesentlichen unveränderten Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder zustimmen.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 7:
Die DSW beabsichtigt, gegen die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu stimmen. Das Vorstandsvergütungssystem steht in wesentlichen Punkten nicht im Einklang mit den Anforderungen der DSW-Abstimmungsrichtlinien. Aus Sicht der DSW ist die Vergütungsstruktur nicht ausreichend auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Insbesondere führt die Verwendung der Kennzahl Konzernjahresüberschuss sowohl im kurzfristigen als auch im langfristigen Erfolgsbonus zu einer doppelten Incentivierung. Zudem enthalten die variablen Vergütungskomponenten keine ESG-Ziele. Des Weiteren ermöglicht das Vergütungssystem die Gewährung unangemessener Leistungen in Form von Sonderzahlungen. Darüber hinaus sind in den Vorstandsverträgen keine Malus- und Clawback-Vereinbarungen vorgesehen.
zu TOP 9:
Die DSW beabsichtigt, gegen die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024/25 zu stimmen. Grund dafür ist die Entscheidung des Aufsichtsrats, den beiden Vorstandsmitgliedern einen einmaligen Sonderbonus für besondere Leistungen zu gewähren. Diese erscheint vor dem Hintergrund der im Vorstandsvergütungssystem vorgesehenen Regelungen zu Anlass und Höhe solcher Sonderzahlungen nicht ausreichend begründet.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Schloss Wachenheim AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 16.11.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.