Hauptversammlung LANXESS AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft und für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,05 je Aktie und den Gewinnvortrag des Restbetrags vorsieht, folgen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.

TOP 5

Wahlen zum Prüfer für das Geschäftsjahr 2023 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird der Wahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht 2023 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für den Konzern zustimmen.

TOP 6

Wahlen zum Prüfer für das Geschäftsjahr 2024 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird der Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht 2024 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für den Konzern zustimmen.

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Vorbehaltlich ergänzender Erläuterungen, insbesondere zu der an das zum 31. März 2022 vorzeitig aus dem Vorstand ausgeschiedene Vorstandsmitglied Dr. Stephanie Coßmann geleisteten Abfindungszahlung, plant die DSW der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen.

TOP 8

Wahl zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird für die Wiederwahl von Frau Pamela Knapp in den Aufsichtsrat stimmen.

TOP 9

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) durch Änderung von § 4 (Grundkapital) Absatz 3 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird der vorgeschlagenen Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zustimmen, da sich dieses in Bezug auf den Gesamtumfang und einen möglichen Bezugsrechtsausschluss innerhalb der von der DSW maximal akzeptierten Grenzwerte bewegt.

TOP 10

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) durch Änderung von § 4 (Grundkapital) Absatz 4 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird der vorgeschlagenen Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zustimmen, da sich dieses in Bezug auf den Gesamtumfang und einen möglichen Bezugsrechtsausschluss innerhalb der von der DSW maximal akzeptierten Grenzwerte bewegt.

TOP 11

Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen bedingten Kapitals durch Änderung von § 4 (Grundkapital) Absatz 5 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird der vorgeschlagenen Erneuerung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie des bedingten Kapitals zustimmen, da sich diese in Bezug auf den Gesamtumfang und einen möglichen Bezugsrechtsausschluss innerhalb der von der DSW maximal akzeptierten Grenzwerte bewegt.

TOP 12

Beschlussfassung über die Änderung von § 14 (Einberufung der Hauptversammlung) der Satzung zur Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW begrüßt, dass die Gesellschaft im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2023 auf eine Nutzung des Vorfelds für die Fragenstellung verzichtet und sich beim Ablauf der virtuellen Hauptversammlung auch sonst sehr nah an einer klassischen Präsenzveranstaltung orientiert. Die Dauer der Ermächtigung für die Durchführung virtueller Hauptversammlungen von zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsbestimmung in das Handelsregister der Gesellschaft steht im Einklang mit den DSW-Abstimmungsrichtlinien. Die in der Begründung zur Beschlussfassung genannten Kriterien für die Entscheidung des Vorstands über die Abhaltung einer Hauptversammlung im virtuellen Format erscheinen dennoch zu unkonkret und zu unverbindlich. Die DSW erwartet eine klare Zusicherung der Gesellschaft, dass in der virtuellen Hauptversammlung keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die intensiv in Aktionärsrechte eingreifen (z.B. Strukturmaßnahmen, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-out, gravierende Satzungsänderungen o.ä.). Da eine solche Zusicherung der Gesellschaft nicht vorliegt, werden wir die Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen ablehnen.

TOP 13.1

Änderung von § 10 (Einberufung und Beschlussfassung) Absatz 2 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird der vorgeschlagenen Satzungsänderung, die der Anpassung an eine neue Rechtslage dient, zustimmen.

TOP 13.2

Änderung von § 16 (Ablauf der Hauptversammlung) der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Nach Ansicht der DSW sollten die Mitglieder des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung grundsätzlich persönlich teilnehmen und ihre dahingehende zeitliche Verfügbarkeit sollte bereits Grundvoraussetzung für die Annahme des Aufsichtsratsmandats sein. Die in der Beschlussfassung genannten Fälle für eine Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern im Wege der Bild- und Tonübertragung erscheinen zu weit gefasst und teilweise nicht gerechtfertigt. Wir werden die vorgeschlagene Satzungsänderung daher ablehnen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


LANXESS_HV_2023_Einladung.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von LANXESS AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 11.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 24.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Lanxess_-_Abstimmergebnis.pdf
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