Hauptversammlung JOST Werke SE

  • 11:00 Uhr
  • Neu-Isenburg
  • SDAX®
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts (einschl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben), des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von EUR 24.585.000,00 soll komplett als Dividende ausgeschüttet (EUR 1,50 je dividendenberechtigte Stückaktie) werden. Hiergegen bestehen keine Einwände. 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vorstand hat die Gesellschaft sehr gut durch das Geschäftsjahr geführt und somit spricht nichts gegen eine Entlastung.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen dieses Bericht bestehen keine Bedenken.

TOP 6

Beschlussfassung über eine Wahl zum Aufsichtsrat der JOST Werke SE

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

In fachlicher Hinsicht ist Frau Evelyne Freitag für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Frau Freitag ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.

TOP 7

Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Forvis Mazars GmbH&Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer und die Spall&Kölsch GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kronberg, als Nachhaltigkeitsprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Prüferkosten.

TOP 8

Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit gleichzeitiger neuerlicher Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Grundsätzlich sieht die DSW Aktienrückkäufe der Gesellschaft kritisch, dennoch wird dieser Beschlussvorschlag mitgetragen, da ein etwaiger Rückkauf unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt und Aktien nicht zu mehr als 10% über dem Börsenkurs erworben werden. 

TOP 9

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2023 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss durch entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen und der Bezugsrechtsausschluss liegt insgesamt bei allen Ermächtigungen bei bis zu 10%.

TOP 10

Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) und des bestehenden Bedingten Kapitals 2023 und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026 durch entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen und der Bezugsrechtsausschluss liegt insgesamt bei allen Ermächtigungen bei bis zu 10%.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


JOST_Werk_TO26.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von JOST Werke SE werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 24.04.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 08.05.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

JOST_Werk_result26.pdf
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