Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022/2023, des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2022/2023
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022/2023
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2022/2023
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Neuwahl des Aufsichtsrats
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (zugleich Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats)
Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2023/I) sowie die entsprechende Satzungsänderung
Änderung des § 9 Abs. 2 Satz 1 der Satzung – Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder
Ermächtigung zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung
Virtuelle Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von HORNBACH Holding AG & Co. KGaA werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 09.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von HORNBACH Holding AG & Co. KGaA werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 09.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
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