Hauptversammlung Geratherm Medical AG

  • 10:00 Uhr
  • Frankfurt
  • Sonstige
TOP alle

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu TOP 2
Es wird somit etwas mehr als die Hälfte des Bilanzgewinns ausgeschüttet, was aus Sicht der Aktionäre zu begrüßen ist und die Zustimmung der DSW findet.


zu TOP 3 und 4
Es gab im Berichtsjahr keine Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.


zu TOP 6
Eine solche Regelung ist bei vielen Aktiengesellschaften üblich und begegnet keinen Bedenken. Die vorgeschlagene Regelung ist so formuliert, dass von einer grundsätzlichen Präsenzpflicht der Mitglieder des Aufsichtsrats ausgegangen wird und eine Teilnehme im Wege der Bild- und Tonübertragung vor für Fälle gedacht ist, in denen eine Präsenzteilnahme aus rechtlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht vertretbar ist.


Eine Ermächtigung zur Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen ist bereits in der Vergangenheit in die Satzung der Gesellschaft aufgenommen worden und an dieser Stelle nicht Gegenstand der Beschlussfassung.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Geratherm Medical AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 15.08.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 29.08.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Geratherm_Ergebnisse_HV2023.pdf
Download PDF (191 KB)

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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.