Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Satzungsänderungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Mit der Befristung auf zwei Jahre für das Abhalten von virtuellen Hauptversammlungen könnten wir ja noch leben, aber hinzu kommt daß die Aufsichtsräte - auch bei einer Präsenz HV - im Falle einer unangemessenen Anreisedauer ( nicht oder nur mit erheblichem Aufwand ) von der Teilnahme befreit werden können. Dagegen stimmen wir ja immer. Und da über die Befristung und die Teilnahme einheitlich abgestimmt wird, votieren wir mit Nein.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von EUWAX AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 30.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 12.06.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.