Hauptversammlung CECONOMY AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021/22 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die CECONOMY AG und den CECONOMY-Konzern, dem nichtfinanziellen Bericht für den CECONOMY-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW hat keine Bedenken gegen diesen Beschlussvorschlag.



TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021/22

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW hat keine Bedenken gegen diesen Beschlussvorschlag.



TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/22

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Seit Jahren beobachtet die DSW verstärkte Wechsel auf der CFO-Position: erst Mark Freese, dann Karin Sonnenmoser, dann Florian Wieser. Ab 1.2.23 wird Kai-Ulrich Deissner den CFO-Posten antreten. Der Aufsichtsrat und hier insbesondere das Aufsichtsratspräsidium sind für eine solide und langfristige Nachfolgeregelung im Vorstand auch auf dem CFO-Posten verantwortlich. Bisher ist es nicht gelungen, eine/n Kandidaten-/in mehr als 5 Jahre auf dieser Position zu halten. Hinzukommt, dass Florian Wieser auf eigenen Wunsch geht und er dennoch eine Abfindungszahlung erhält. Aus Sicht der DSW ist dies unverhältnismäßig. Die DSW wird aus diesen beiden Gründen gegen die Entlastung des Aufsichtsrates stimmen.



TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/23 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2022/23

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, PWC Frankfurt zum neuen Abschlussprüfer zu wählen. Die KPMG, die bisherige Prüfungsgesellschaft hatte die Gesellschaft seit 2005 geprüft. Die DSW begrüßt vor diesem Hintergrund einen Wechsel Abschlussprüfers und empfiehlt dem Beschluss zuzustimmen.

TOP 6

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

6.1. Erich Schuhmacher, Convergenta


Nach den DSW-Abstimmungsgrundsätzen 2023 ist bei der Frage der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder die Aktionärsstruktur der AG zu beachten. Aktuell liegt der Anteil Streubesitz bei zirka 32,5 %. Dies würde bedeuten, dass mindestens 6 Mitglieder des 20-köpfigen Aufsichtsrates als unabhängig angesehen werden sollten. Nach Berechnung der DSW sind jedoch lediglich 4 Mitglieder aktuell als unabhängig einzustufen. Eine davon (Frau Sabine Eckhardt) ist seit Januar 2023 für den Vorstand abgestellt. Folglich wird die DSW mangels ausreichender Unabhängigkeit gegen den Vertreter von Convergenta, einem bedeutenden Großaktionär, stimmen.


6.2 Christoph Vilanek, freenet


Nach den DSW-Abstimmungsgrundsätzen 2023 ist bei der Frage der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder die Aktionärsstruktur zu beachten. Aktuell liegt der Anteil Streubesitz bei zirka 32,5 %. Dies würde bedeuten, dass mindestens 6 Mitglieder des 20-köpfigen Aufsichtsrates als unabhängig angesehen werden sollten. Nach Berechnung der DSW sind jedoch lediglich 4 Mitglieder aktuell als unabhängig einzustufen. Eine davon ist seit Januar 2023 für den Vorstand abgestellt. Folglich wird die DSW mangels ausreichender Unabhängigkeit gegen den Vertreter von freenet, einem Großaktionär stimmen.

TOP 7

Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021/22

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW hat keine Bedenken gegen diesen Beschlussvorschlag.



TOP 8

Beschlussfassung über die Herabsetzung der Vergütung für die Tätigkeit im Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats sowie über die Billigung der Aufsichtsratsvergütung (§ 113 Abs. 3 Satz 1 AktG)

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW hat keine Bedenken gegen diesen Beschlussvorschlag.



TOP 9

Anpassung der Satzungsregelungen zur Hauptversammlung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vorstand soll gemäß § 15 der neuen Satzung für einen Zeitraum von 5 Jahren ermächtigt werden, die Versammlung virtuell abzuhalten. Ebenso soll für diesen Fall die virtuelle Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrates erlaubt werden.


Aus Sicht der DSW ist eine Beschränkung einer solchen Satzungsbestimmung ausnahmsweise für einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren vertretbar. Die hier vorgeschlagenen 5 Jahre gehen weit darüber hinaus. Erschwerend kommt hinzu, dass die aktuell vorgesehene Ausgestaltung der HV 2023 vorsieht, den Komplex der Fragen und Antworten der Aktionäre auf das Vorfeld der Versammlung zu verlagern. Dies widerspricht aus Sicht der DSW dem Anspruch und der Zielrichtung des neuen Gesetzes, die virtuelle Versammlung in seiner rechtlichen Ausgestaltung der Präsenz-HV gleichzustellen. Die scheibchenweise Zuteilung von Aktionärsrechten für Stellungnahmen, Fragen, Rede und Nachfragen führt zu einem wenig zielführenden Auseinanderreißen der Diskussion zwischen Verwaltung und dem Aktionär. Die DSW wendet sich deshalb ausdrücklich auch gegen diese Regelung der Aktionärsrechte in Salami-Manier.


Die Gesellschaft hat inzwischen auf diese DSW Kritik reagiert und eine entsprechende Selbstverpflichtung veröffentlicht: hierin verpflichtet sie sich die Satzungsermächtigung für maximal 2 Jahre zu nutzen und im Falle einer virtuellen Hauptversammlung den Aktionären das volle Frage- und Rederecht per Video in der HV zu gewähren.


Vor diesem Hintergrund der geänderten Regelung wird die DSW dem Beschluss zustimmen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


einberufung_ohv_2023_de.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von CECONOMY AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 09.02.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 22.02.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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