Hauptversammlung BRAIN Biotech AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP 1

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vorstand konnte trotz der Pandemie die Geschäftsentwicklung positiv weiterentwickeln, weshalb nichts gegen eine Entlastung spricht.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen. Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates ist dieser seinen gesetzlichen Pflichten umfänglich nachgekommen.

TOP 4

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Nach dem im letzten Jahr die Prüfungsgesellschaft hin zu Baker Tilly GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) gewechselt wurde spricht nichts gegen eine Wiederwahl.

TOP 5

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Wahl der Kandidaten bestehen keine Bedenken - weder in fachlicher noch in zeitlicher Hinsicht.

TOP 6

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts, über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts, über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021 / I und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2023 / I sowie über die hierfür erforderliche Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW betrachtet solche Programme sehr genau. Vorliegend werden jedoch alle gesetzlichen Voraussetzungen und etwaige Zustimmungserfordernisse des Aufsichtsrates beachtet.

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Das Vergütungssystem des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten zusammen. Nunmehr soll die Zielgesamtvergütung wird für jedes Vorstandsmitglied auf der Grundlage der Vereinbarungen über die leistungsunabhängige Vergütung (Grundgehalt inklusive Nebenleistungen 100 %) und der leistungsabhängigen Vergütungen (Short Term Award 40% des Grundgehalts inklusive Nebenleistungen und Long Term Award 60 % des Grundgehalts inklusive Nebenleistungen) bestimmt werden. Gegen dieses überarbeitete Vergütungssystem bestehen ausdrücklich keine Bedenken.

TOP 8

Beschlussfassung über die Anpassung der Regelungen zur Vergütung des Aufsichtsrats und die entsprechende Änderung des § 14 Absatz (1) der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es wird vorgeschlagen, die Aufsichtsratsvergütung in Höhe von EUR 30.000, je Aufsichtsratsmitglied festzusetzen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache des vorgenannten Betrages erhalten.  Das Vergütungssystem beinhaltet keine variablen Vergütungsbestandteile. Außerdem erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats ferner Ersatz für Ihre Ausschusstätigkeiten und aller ihnen durch die Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen.

TOP 9

Beschlussfassung über die Aufhebung des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 7. März 2019 zur Auflage eines Aktienoptionsplans, über die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2019/I, über die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2015 / II, ferner über die Ermächtigung zur Auflage eines neuen Aktienoptionsplans unter Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2023 / II sowie über die hierzu erforderlichen Satzungsänderungen

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW betrachtet solche Programme positiv und sehr genau. Vorliegend werden alle Voraussetzungen und innerhalb des Optionsplans betrachtet. Ferner werden die gesetzlichen Voraussetzungen und der gesamte Aktienoptionsplan nachvollziehbar dargestellt.

TOP 10

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen diesen Bericht bestehen keine Bedenken.

TOP 11

Beschlussfassung über eine Ergänzung der Satzung in § 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte.


Grundsätzlich sollte eine HV in Präsenz stattfinden, um allen Aktionären die Teilnahme und Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte gewährleisten zu können. Auch eine hybride Form der HV wäre zustimmungsfähig, wenn den Aktionärsrechten innerhalb des Formats ausreichend Rechnung getragen wäre. Vorliegend möchte die Gesellschaft den Gesetzeswortlaut ohne jede Einschränkung in die Satzung übertragen, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von BRAIN Biotech AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 23.02.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 09.03.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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