Hauptversammlung Ahlers AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP alle außer TOP 5

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes:
Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.

zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates:
Es bestehen keine Bedenken seitens der DSW.

zu TOP 4:  Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/23
Es bestehen keine Bedenken seitens der DSW.

zu Top 6: Neuwahlen zum Aufsichtsrat:
a)    Alexander Gedat
b)    Armin Fichtel
Es bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken.

zu TOP 7: Satzungsänderung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen:
7.1 Änderung von § 19 der Satzungsermächtigung des Vorstandes eine virtuelle HV einzuberufen- Soll auf max. 2 Jahre begrenzt werden.
Aus Sicht der DSW ist diese Satzungsermächtigung grundsätzlich als nicht aktionärsfreundlich anzusehen. Allerdings hält die DSW ausnahmsweise die Beschränkung einer solchen Satzungsbestimmung für einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren für vertretbar.

7.2 Änderung der Satzung – Einführung eines neuen § 20a Einsatz moderner Medien: Soll die Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern per Audio/Video ermöglichen.
Die DSW befürwortet grundsätzlich die persönliche Anwesenheit aller Mitglieder des Aufsichtsrates und Vorstandes. Allerdings hält sie im Falle der virtuellen HV die Möglichkeit der virtuellen Teilnahme für Mitglieder des Aufsichtsrates in bestimmten Fällen für vertretbar.



TOP 5

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2021/22

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Das in der HV 2021 gebilligte Vorstandsvergütungssystem ist nach wie vor nur auf 1 Vorstand, nämlich den Finanzvorstand anwendbar. Nach Informationen der DSW gilt für die Vorstandsvorsitzende eine abweichende Regelung. Dies sieht die DSW kritisch und plädiert für eine einheitliche Anwendung des Vergütungssystems auf alle aktuellen Vorstandsmitglieder. Vor diesem Hintergrund wird die DSW mit Nein stimmen.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Ahlers AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 20.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Ahlers AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 11.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.