Hauptversammlung SAP SE

  • 10:00 Uhr
  • Mannheim
  • DAX®
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der SAP SE, einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird dem Gewinnverwendungsbeschluss zustimmen. Die Ausschüttung liegt mit 2,05 € über dem vergleichbaren Niveau des Vorjahres (1,95 €- ohne Berücksichtigung des Jubiläumsbonus für 2021 i.H.v. 0,50 €).

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Die DSW sieht die ständigen Vorstandswechsel bei SAP als sehr kritisch an, zumal sie auch sehr kostenintensiv sind. Auch im Geschäftsjahr 2022 gab es wieder eine personelle Überraschung: die Ankündigung des Weggangs des Personalvorstandes zum Ende des Jahres 2023. Die DSW sieht die Nachfolge-Planung im Vorstand als eine der wesentlichsten Aufgaben des Aufsichtsrates an. Hier mangelt es offensichtlich an einer konsistenten Planung für die Vorstandsbesetzung vor allem für das Personalressort für die nächsten 5 Jahre. Die DSW wird sich deshalb bei der Entlastung des Aufsichtsrates enthalten.

TOP 5

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Aus Sicht der DSW hat sich der Vergütungsbericht nach vielfacher Vorjahreskritik wesentlich verbessert. Die DSW hat vor diesem Hintergrund keine Bedenken und wird zustimmen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW hat keine Bedenken gegen diesen Beschlussvorschlag.

TOP 7

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW hat keine Bedenken gegen diesen Beschlussvorschlag.

TOP 8

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW hat keine Bedenken gegen diesen Beschlussvorschlag.

TOP 9

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Das vorgeschlagene System zur Vorstandsvergütung scheint sehr kompliziert und die Performance Perioden der Zukunft sind nicht ausreichend präzise. Hinzukommt, dass dem Aufsichtsrat ein großer Ermessenspielraum im Hinblick auf die Performance-Kriterien des Longterm Incentives (LTI) eingeräumt werden. Die DSW wird deshalb gegen den Beschluss stimmen.

TOP 10

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder betreffend die Gewährung einer zusätzlichen Vergütung für den Lead Independent Director unter Änderung von § 16 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird dem zustimmen, da in Zukunft der LID eine gewichtige Rolle im Aufsichtsrat spielen wird.

TOP 11a

Ergänzung der Satzung um einen neuen § 20a zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Ermächtigung ist auf 2 Jahre ab Eintragung in das Handelsregister befristet.
Grundsätzlich vertritt die DSW die Auffassung, dass der Aktionär eine hybride Aktionärsversammlung wünscht. Sie wendet sich daher speziell gegen die Unternehmen, die den maximal möglichen Zeitraum von 5 Jahren für eine solche Ermächtigung ausnutzen und zudem auch in diesem Jahr die Hauptversammlung virtuell durchführt. Aus Sicht der DSW ist eine Beschränkung einer solchen Satzungsbestimmung ausnahmsweise für einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren vertretbar. Vor diesem Hintergrund der zeitlich befristeten Regelung wird die DSW dem Beschluss zustimmen.



TOP 11b

Ergänzung der Satzung um einen neuen § 20a zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Nach Ansicht der DSW sollten die Mitglieder des Aufsichtsrates bei der Hauptversammlung grundsätzlich persönlich anwesend sein. Diese zeitliche Verfügbarkeit der Mitglieder sollte bereits bei Annahme des Aufsichtsrates Grundvoraussetzung sein. Nur in besonderen Ausnahmefällen wäre eine Anwesenheit eines Mitgliedes per Video vertretbar, z.B. dann, wenn die Hauptversammlung aus besonderen Gründen (Pandemie ö.ä) in virtueller Form stattfinden muss. Da eine solche Beschränkung auf absolute Ausnahmefälle nicht vorgesehen ist, wird die DSW deshalb gegen den TOP stimmen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


sap-se-hv-2023-einladung.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von SAP SE werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 28.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 12.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Abstimmungsergebnisse__SAP.pdf
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