Hauptversammlung E.ON SE

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON SE und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 3

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 und der Prüfer für eine prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2025 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2026; Wahl der Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7

Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird dem Beschlussvorschlag zur Änderung beziehungsweise partiellen Anpassung des bestehenden Vergütungssystems zustimmen.
Dabei erfolgt die Zustimmung trotz der Möglichkeit des Aufsichtsrates, die Zielerreichung beim relevanten EPS nachträglich zu adjustieren beziehungsweise anzupassen. Derartige nachträgliche Eingriffe in die Zielerreichungsparameter bewertet die DSW grundsätzlich kritisch.
Die DSW erkennt jedoch, dass die Anpassung dazu dienen soll, unangemessene Volatilitäten bei den Strom- und Gaspreisen, wie wir sie in der Vergangenheit gesehen haben, zu glätten und damit bei der Vergütung zu eliminieren.
Da dies im Falle der E.ON zu sachgerechten Ergebnissen führt, wird DSW dem Vorschlag zustimmen.
Zugleich erwartet die DSW jedoch zukünftig eine gesteigerte Transparenz bei der Frage, welche Anpassungen vorgenommen wurden und welche Effekte diese auf die Vorstandsvergütung hatten.



TOP 8

Billigung des Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 9

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 10

Satzungsänderung, Ermächtigung für virtuelle Hauptversammlung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW erwartet die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder in einem hybriden Format, da dies dem erklärten Wunsch der Aktionäre entspricht.
Nachdem die Gesellschaft in den letzten Jahren fortwährend eine virtuelle Hauptversammlung umgesetzt hat, gibt die Verwaltung in der aktuellen Beschlussvorlage kein Signal an die Aktionäre, dass sich dies in Zukunft ändern soll. Insbesondere lässt der Vorstand nicht erkennen, unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen die Rückkehr zu einer Präsenzhauptversammlung vorgesehen ist.
Die DSW erwartet mindestens bei Hauptversammlungen mit Tagesordnungspunkten, die deutlich in die Aktionärsrechte eingreifen oder fundamentale Aktionärsinteressen betreffen, dass eine Versammlung in Präsenz umgesetzt wird.
Dass der Vorstand der Gesellschaft dies zukünftig so vorsieht, ist dem Tagesordnung nicht zu entnehmen, so dass die DSW sich gegen eine erneute Ermächtigung zur Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen stellt und mit Nein stimmen wird.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


EON_TO25.pdf
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Gegenanträge Stand: 15.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:

EON_GA25.pdf
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Beschlüsse Stand: 15.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

EON_Ergebnis25.pdf
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