Die DSW-Empfehlung lautet JA.
4) Wahl Abschlussprüfer (Rödl & Partner)
Es ist kein Grund ersichtlich, der gegen eine Wahl von Rödl & Partner sprechen müsste.
7) Satzungsänderung ARUG II
Es handelt sich hierbei offenbar um sinnvolle Änderungen der Satzung im Hinblick auf die gesetzlichen Erfordernisse.
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
3) Entlastung Aufsichtsrat
Der Vorstand agiert mindestens glücklos, wenn nicht sogar planlos. Es fehlt jedenfalls eine ernsthafte Strategie. Aufgabe des Aufsichtsrats wäre, den Vorstand entsprechend voranzudrängen. Derartiges Handeln des Aufsichtsrats ist aber nicht erkennbar. Deswegen ist die Zustimmung zu einer Entlastung des Aufsichtsrats nicht denkbar.
5) Billigung Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht erfüllt offenbar die gesetzlichen Anforderungen. Er ist aber unübersichtlich und die Vergütungen insgesamt in Relation zur Größenordnung und Entwicklung des Unternehmens viel zu hoch.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
2) Entlastung Vorstand
Die wesentlichen Unternehmenskennzahlen sind schlecht. Es wurde erneut kein Überschuss erzielt. Zudem fehlt es sogar an einer ernsthaften Unternehmensstrategie. Die Strategie des neuen Großaktionärs ist zudem ebenfalls nicht erkennbar. Der Vorstand hat dazu auch nicht mal oberflächliche Erklärungen abgegeben.
6) Satzungsänderung zu virtueller Hauptversammlung
Die DSW ist grundsätzlich gegen rein virtuelle Hauptversammlungen, zumal hier sogar eine Ermächtigung für 5 Jahre erteilt werden soll.
8) Satzungsänderung zur Ermöglichung der Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertagung etc.
Die Aufsichtsratsmitglieder sollten so viele reale Einblicke wie möglich in das Unternehmen und die Arbeit des Vorstandes erhalten. Insoweit würde dies durch eine derartige Satzungsänderung eher konterkariert.
9) Genehmigtes Kapital
Das Unternehmen hat nicht mal eine richtige Strategie. Es ist daher nicht ersichtlich, warum man der Verwaltung dann auch nicht erlauben sollte, neue Aktien auszugeben.
10) Erwerb eigener Aktien
Auch für diese Kapitalmaßnahme besteht keine sinnvolle Begründung.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Voltabox AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 16.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 03.07.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.