Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Kapitalmaßnahme
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die vorgeschlagenen Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts für die Ausgabe von Schuldverschreibungen liegen bei maximal 20 % des Grundkapitals. Dies überschreitet die von der DSW akzeptierte kumulative Grenze von maximal 10 % des Grundkapitals für Bezugsrechtsausschlüsse bei Vorratsbeschlüssen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von VIB Vermögen AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 23.07.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
WKN: A2YPDD
Art: Namensaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Bayern
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.