Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Diesem Ergänzungsverlangen konnen wir nicht zustimmen, da es sich aus unserer Sicht lediglich um eine zusätzlichge Belastung für die Gesellschaft handelt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.