Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Diesem Ergänzungsverlangen konnen wir nicht zustimmen, da es sich aus unserer Sicht lediglich um eine zusätzlichge Belastung für die Gesellschaft handelt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 02.06.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.