Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 je Aktie und den Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung vorsieht, folgen. Im Rahmen der Hauptversammlung wird die Dividendenpolitik hinterfragt werden.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Aufgrund des den Interessen der Minderheitsaktionäre zuwiderlaufenden Delistings der Aktien der Gesellschaft wird die DSW die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht entlasten.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird der Wahl der Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, Zweigniederlassung Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zustimmen.
Wahl des Aufsichtsrats
keine Empfehlung
Die DSW wird das Abstimmungsverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt von den Erläuterungen der Verwaltung zum Nominierungsverfahren für die Wahlen zum Aufsichtsrat im Rahmen der Hauptversammlung abhängig machen.
Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung; Anpassung von § 22 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird der Reduzierung der Vergütung des Aufsichtsrats zustimmen. Im Rahmen der Hauptversammlung wird jedoch die Angemessenheit der zukünftigen Aufsichtsratsvergütung hinterfragt werden.
Anpassung von § 18 Abs. 1 Satz 1 der Satzung (Aufsichtsratssitzungen), § 23 Abs. 1 Satz 2 der Satzung (Ort der Hauptversammlung) und § 25 Abs. 1 der Satzung (Vorsitz in der Hauptversammlung)
keine Empfehlung
Die DSW wird das Abstimmungsverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt von den Erläuterungen der Verwaltung zu den Gründen für die vorgeschlagenen Änderungen der Satzung im Rahmen der Hauptversammlung abhängig machen.
Beschlussfassung über die Aufhebung der bisherigen und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung
keine Empfehlung
Die DSW wird das Abstimmungsverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt von den Erläuterungen der Verwaltung zur Dividendenpolitik und der zukünftigen Kapitalallokation im Rahmen der Hauptversammlung abhängig machen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 18.06.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.