Hauptversammlung SINGULUS TECHNOLOGIES AG

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TOP alle

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP 2
Aufgrund einer wiederholten und deutlichen Prognoseverfehlung kann einer Entlastung des Vorstandes nicht zugestimmt werden.
Für das Jahr 2020 wurde eine Prognose bzgl. des Konzernumsatzes in Höhe von 120,0 Mio. € bis 140,00 Mio. € aufgestellt. Tatsächlich wurde ein Umsatz in Höhe von 29,9 Mio. € erzielt. Das EBIT wurde in einem mittleren, einstelligen Millionenbereich prognostiziert. Tatsächlich wurde ein negativer EBIT von -36,8 Mio. € erwirtschaftet.
Für das Jahr 2021 wurde eine Prognose bzgl. des Konzernumsatzes in Höhe 105,0 Mio. € bis 125,0 Mio. € aufgestellt. Tatsächlich wurde ein Umsatz in Höhe von 68,8 Mio. € erzielt. Das EBIT wurde in einem unteren, einstelligen Millionenbereich prognostiziert. Tatsächlich wurde ein negativer EBIT von -12,4 Mio. € erwirtschaftet.
Für das Jahr 2022 wurde eine Prognose bzgl. des Konzernumsatzes in Höhe 105,0 Mio. € bis 125,0 Mio. € aufgestellt. Tatsächlich wurde ein Umsatz in Höhe von 87,9 Mio. € erzielt. Das EBIT wurde in einem unteren, zweistelligen Millionenbereich prognostiziert. Tatsächlich wurde zwar ein positiver EBIT von 5,9 Mio. € erwirtschaftet. Jedoch ist in diesem EBIT ein Sonderertrag in Höhe von 12,1 Mio. € aus der Veräußerung der Liegenschaft in Fürstenfeldbrück enthalten, sodass ohne diese Maßnahme ein negatives EBIT zu verzeichnen gewesen wäre.


zu TOP 3
Aufgrund einer wiederholten und deutlichen Prognoseverfehlung kann einer Entlastung des Aufsichtsrats nicht zugestimmt werden. Für das Jahr 2020 wurde eine Prognose bzgl. des Konzernumsatzes in Höhe von 120,0 Mio. € bis 140,00 Mio. € aufgestellt. Tatsächlich wurde ein Umsatz in Höhe von 29,9 Mio. € erzielt. Das EBIT wurde in einem mittleren, einstelligen Millionenbereich prognostiziert. Tatsächlich wurde ein negativer EBIT von -36,8 Mio. € erwirtschaftet.
Für das Jahr 2021 wurde eine Prognose bzgl. des Konzernumsatzes in Höhe 105,0 Mio. € bis 125,0 Mio. € aufgestellt. Tatsächlich wurde ein Umsatz in Höhe von 68,8 Mio. € erzielt. Das EBIT wurde in einem unteren, einstelligen Millionenbereich prognostiziert. Tatsächlich wurde ein negativer EBIT von -12,4 Mio. € erwirtschaftet.
Für das Jahr 2022 wurde eine Prognose bzgl. des Konzernumsatzes in Höhe 105,0 Mio. € bis 125,0 Mio. € aufgestellt. Tatsächlich wurde ein Umsatz in Höhe von 87,9 Mio. € erzielt. Das EBIT wurde in einem unteren, zweistelligen Millionenbereich prognostiziert. Tatsächlich wurde zwar ein positiver EBIT von 5,9 Mio. € erwirtschaftet. Jedoch ist in diesem EBIT ein Sonderertrag in Höhe von 12,1 Mio. € aus der Veräußerung der Liegenschaft in Fürstenfeldbrück enthalten, sodass ohne diese Maßnahme ein negatives EBIT zu verzeichnen gewesen wäre.
Ferner wird nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Höhe, der durch den Aufsichtsrat festgelegten variablen Brutto-Vergütung an die Vorstände, gerechtfertigt ist. Dem Vorstand wird 25% der 80-prozentigen Höchstsumme zugesprochen. Es gibt keine Kennziffer, an der sich diese Zahlung ausrichtet. Denn aufgrund der wirtschaftlichen Situation für das Geschäftsjahr 2022 wurde keine Zielvereinbarung geschlossen, die aber maßgeblich für die variable Brutto-Vergütung ist. Begründet wird die variable Brutto-Vergütung nur mit dem Worten „Der Aufsichtsrat hat jedoch beschlossen, angesichts des großen Einsatzes des Vorstands zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 an Stelle der vertraglich geschuldeten, aber nach den Bestimmungen der Dienstverträge nicht mehr bezifferbaren variablen Vergütung, eine einmalige pauschale als Ersatzleistung zu gewähren.“ Es wird durch den Aufsichtsrat nicht näher beschrieben, wie sich dieser „große Einsatz des Vorstands zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft“ darstellt und daher die variable Vergütung gerechtfertigt ist.
So verhält es sich auch mit dem Einmalbonus an Herrn Markus Ehret in Höhe von 100.000,00 EUR. Zur Begründung wird lediglich angeführt, dass diesem „wegen seines besonderen Einsatzes im Hinblick auf die finanzielle Stabilisierung der Gesellschaft eine einmalige Sonderzahlung gewährt wird.“ Die Sonderzahlung in Höhe von 100.000,00 EUR stellt 1/3 seiner jährlichen Vergütung dar. Eine solche Sonderzahlung darf zudem höchstens die Hälfte des Festgehalts betragen, sodass vorliegend nicht nur von einem geringfügigen Einmalbonus gesprochen werden kann.
Außerdem wird nicht deutlich, aus welchem Grund Herr Dr. Strahberger aus dem Vorstand ausscheiden musste. Der Aufsichtsrat begründet das Ausscheiden dieses Vorstandsmitglieds wie folgt: „Der Aufsichtsrat war einhellig der Auffassung, dass aufgrund der schwierigen Situation der Gesellschaft, eine Verkleinerung des Vorstands angemessen ist.“ Eine genaue Begründung ist nicht ersichtlich.


zu TOP 4
Es ermangelt an einer vergleichbaren Vergütungsdarstellung. Unter Punkt 2.7. ist nur die Vergütung des Vorstands für das Jahr 2022 aufgeführt. Ein Vergleich zu der Vergütungsdarstellung aus dem Jahr 2021 ist nicht ersichtlich und wird von der DSW gefordert. Unter Position D) ist zwar ein Vergleich der erhaltenen Vergütungen von 2017 bis 2022 vorhanden. Jedoch ermangelt es bei dieser Darstellung daran, dass nicht zwischen den einzelnen Vergütungsbestandteilen aufgelistet wird. So verhält es sich auch mit der Vergütungsdarstellung des Aufsichtsrats (vgl. Position B) und D) des Vergütungsberichts).
Ferner wird nicht ersichtlich, warum die Höhe der variablen Brutto-Vergütung an die Vorstände gerechtfertigt ist. Dem Vorstand wird 25% der 80-prozentigen Höchstsumme zugesprochen. Es gibt keine Kennziffer, an der sich diese Zahlung ausrichtet. Denn aufgrund der wirtschaftlichen Situation für das Geschäftsjahr 2022 wurde keine Zielvereinbarung geschlossen, die aber maßgeblich für die variable Brutto-Vergütung ist. Begründet wird die variable Brutto-Vergütung nur mit dem Worten „Der Aufsichtsrat hat aber beschlossen, angesichts des großen Einsatzes des Vorstands zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 an Stelle der vertraglich geschuldeten, aber nach den Bestimmungen der Dienstverträge nicht mehr bezifferbaren variablen Vergütung, eine einmalige pauschale als Ersatz zu gewähren.“ Es wird nicht näher beschrieben, wie sich dieser „große Einsatz des Vorstands zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft“ darstellt und daher die variable Vergütung gerechtfertigt ist.


So verhält es sich auch mit dem Einmalbonus an Herrn Markus Ehret in Höhe von 100.000,00 EUR. Zur Begründung wird lediglich angeführt, dass dieser „einen großen Beitrag für die finanzielle Stabilisierung der Gesellschaft, insbesondere durch Sicherung einer wesentlichen Finanzierungskomponente, geleistet habe“. Die Sonderzahlung in Höhe von 100.000,00 EUR stellt 1/3 seiner jährlichen Vergütung dar. Eine solche Sonderzahlung darf zudem nur höchstens die Hälfte des Festgehalts betragen, sodass vorliegend nicht nur von einem geringfügigen Einmalbonus gesprochen werden kann. Gerade aus diesem Grund ist eine nähere Begründung gerechtfertigt.


zu TOP 5
Keine Abstimmung


zu TOP 6
Aufgrund dessen, dass der Aufsichtsrat von einer schwierigen wirtschaftlichen Situation für das Jahr 2022 spricht, sind kostensparende Maßnahmen angebracht. Durch die Hereinnahme eines weiteren Aufsichtsrats entstehen zusätzliche Kosten.
Im Übrigen soll die neue Stelle nur deshalb geschaffen werden, damit der größte Einzelaktionär Triumph, der 16,75 % des Aktienkapitals hält, durch Herrn Chu auch im Aufsichtsrat vertreten ist. Der Aufsichtsrat glaubt nicht daran, dass die Tätigkeit des Herrn Chu einen dauerhaften Interessenskonflikt verursachen kann. Sollte in Einzelfällen ein Interessenskonflikt zu befürchten sein, werden laut dem Aufsichtsrat angemessene Maßnahmen ergriffen (z.B. Ausschluss von Herrn Chu bei Beratungen über den betreffenden Tagesordnungspunkt). Jedoch scheint die Unabhängigkeit des Herrn Chu gänzlich in Frage zustehen. Denn Herr Chu ist Leiter des Vorstandssekretariats und der Rechtsabteilung von Triumph. Triumph ist aber nicht nur der größte Einzelaktionär, sondern gleichzeitig der wichtigste Auftraggeber der AG. Ferner ist Herr Chu Mitglied des Vorstands und Generalbevollmächtigter der China National Equipment Group Corporation. Eine Google-Suche führte zu keinem Auffinden dieser Gesellschaft. Da gemäß der Empfehlung C.12 des DCGK ein Aufsichtsrat keine Organfunktion bei einem wesentlichen Mitbewerber des Unternehmens ausüben soll und nicht näher feststellbar ist, ob es sich bei der China National Equipment Group Corporation, um ein solches Unternehmen handelt, kann zu diesem Punkt keine Zustimmung erteilt werden.


zu TOP 7
Aufgrund dessen, dass der Aufsichtsrat von einer schwierigen wirtschaftlichen Situation für das Jahr 2022 spricht, sind kostensparende Maßnahmen angebracht. Durch die Hereinnahme eines weiteren Aufsichtsrats entstehen zusätzliche Kosten. Im Übrigen soll die neue Stelle nur deshalb geschaffen werden, damit der größte Einzelaktionär Triumph, der 16,75 % des Aktienkapitals hält, durch Herrn Chu auch im Aufsichtsrat vertreten ist. Der Aufsichtsrat glaubt nicht daran, dass die Tätigkeit des Herrn Chu einen dauerhaften Interessenskonflikt verursachen kann. Sollte in Einzelfällen ein Interessenskonflikt zu befürchten sein, werden laut dem Aufsichtsrat angemessene Maßnahmen ergriffen (z.B. Ausschluss von Herrn Chu bei Beratungen über den betreffenden Tagesordnungspunkt). Jedoch scheint die Unabhängigkeit des Herrn Chu gänzlich in Frage zustehen. Denn Herr Chu ist Leiter des Vorstandssekretariats und der Rechtsabteilung von Triumph. Triumph ist aber nicht nur der größte Einzelaktionär, sondern gleichzeitig der wichtigste Auftraggeber der AG.


Ferner ist Herr Chu Mitglied des Vorstands und Generalbevollmächtigter der China National Equipment Group Corporation. Eine google-Suche führte zu keinem Auffinden dieser Gesellschaft. Da gemäß der Empfehlung C.12 des DCGK ein Aufsichtsrat keine Organfunktion bei einem wesentlichen Mitbewerber des Unternehmens ausüben soll und nicht näher feststellbar ist, ob es sich bei der China National Equipment Group Corporation, um ein solches Unternehmen handelt, kann zu diesem Punkt keine Zustimmung erteilt werden.


zu TOP 8
Aufgrund dessen, dass der Aufsichtsrat von einer schwierigen wirtschaftlichen Situation für das Jahr 2022 spricht, sind kostensparende Maßnahmen angebracht. Durch die Hereinnahme eines weiteren Aufsichtsrats entstehen zusätzliche Kosten. Im Übrigen soll die neue Stelle nur deshalb geschaffen werden, damit der größte Einzelaktionär Triumph, der 16,75 % des Aktienkapitals hält, durch Herrn Chu auch im Aufsichtsrat vertreten ist. Der Aufsichtsrat glaubt nicht daran, dass die Tätigkeit des Herrn Chu einen dauerhaften Interessenskonflikt verursachen kann. Sollte in Einzelfällen ein Interessenskonflikt zu befürchten sein, werden laut dem Aufsichtsrat angemessene Maßnahmen ergriffen (z.B. Ausschluss von Herrn Chu bei Beratungen über den betreffenden Tagesordnungspunkt). Jedoch scheint die Unabhängigkeit des Herrn Chu gänzlich in Frage zustehen. Denn Herr Chu ist Leiter des Vorstandssekretariats und der Rechtsabteilung von Triumph. Triumph ist aber nicht nur der größte Einzelaktionär, sondern gleichzeitig der wichtigste Auftraggeber der AG.
Ferner ist Herr Chu Mitglied des Vorstands und Generalbevollmächtigter der China National Equipment Group Corporation. Eine google-Suche führte zu keinem Auffinden dieser Gesellschaft. Da gemäß der Empfehlung C.12 des DCGK ein Aufsichtsrat keine Organfunktion bei einem wesentlichen Mitbewerber des Unternehmens ausüben soll und nicht näher feststellbar ist, ob es sich bei der China National Equipment Group Corporation, um ein solches Unternehmen handelt, kann keine Zustimmung zur Wahl des Herrn Chus als Aufsichtsratsmitglied erteilt werden.





Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von SINGULUS TECHNOLOGIES AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 01.12.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 14.12.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

oHV23_Abstimmung.pdf
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