Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 2 Gewinnverwendung
Die DSW erwartet, dass Aktionäre angemessen am Bilanzgewinn beteiligt werden. Daher lehnen wir den Beschlussvorschlag zur Auszahlung einer Mindestdividende von 4 Cent pro Aktie ab. Die DSW wird sich in der Hauptversammlung dem vorliegenden Gegenantrag der Scherzer AG zur Auszahlung einer Dividende von 5 Euro pro Aktie anschliessen.
zu TOP 3 und 4: Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Rocket Internet hat seit 2019 keine Präsenzversammlung mehr abgehalten. Die Vorstandspräsentation und Beantwortung der Aktionärsfragen sowie die gesamte Durchführung der virtuellen Hauptversammlungen der vergangenen Jahre war äußerst unbefriedigend und in der Gesamtbetrachtung eine Zumutung. Daher können wir Vorstand und Aufsichtsrat keine Entlastung erteilen.
zu TOP 7
Das Genehmigte Kapital sieht einen Ausschluss des Bezugsrechts für bis zu 20% des Grundkapitals vor. Das lehnen wir grundsätzlich ab und erwarten zum Schutz der Aktionäre eine Begrenzung auf max. 10% des Grundkapitals.
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

WKN: A12UKK
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Berlin
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.
