Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu TOP10:
Die Zustimmung ist möglich, da Befristung auf 2 Jahre, von der Ermächtigung zur vHV bisher kein Gebrauch gemacht wurde und auch neben dem Vorstand die Zustimmung des AR vorgesehen wird. Die Erläuterungen können in dem Sinne interpretiert werden, dass es sich um einen Vorratsbeschluss handelt.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 8 und 9:
Im Falle des Bezugsrechtsauschlusses wird die maximale Grenze von 10% des Grundkapitals nicht eingehalten.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 23.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: 513700
Art: Namensaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: NRW
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.