Hauptversammlung ProCredit Holding AG & Co. KGaA

  • 10:00 Uhr
  • Frankfurt
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 2

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 3.   Gegen eine Entlastung der Geschäftsführung / der Mitglieder des Vorstands bestehen keine Bedenken.


zu 5.   Die vorgeschlagenen Abschlussprüfer waren seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig. Auch unter Rotationsgesichtspunkten bestehen gegen eine erneute Wahl der vorgeschlagenen Abschlussprüfer keine Bedenken.


zu 6.   Es wird darüber abgestimmt, ob der vorgelegte Vergütungsbericht das Vergütungssystem klar und transparent darstellt. Das ist hier zu bejahen. Die Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder werden klar und verständlich unter Heranziehung der Vorjahresvergleichswerte dargestellt. Feste und variable Vergütungsbestandteile werden gesondert und als Prozentanteil an der Gesamtvergütung ausgewiesen.


zu 7.  Das Vergütungssystem ist im Vergleich zur Banken- und Finanzdienstleistungsbranche eher zurückhaltend ausgestaltet und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Die Eingehung erhöhter Risiken wird nicht incentiviert. Die Maximalvergütung ist gedeckelt.
Dem Vergütungssystem wird zugestimmt.


zu 8.   Unter den TOPs 8.1/8.2/8.3 soll über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder abgestimmt und eine entsprechende Regelung in die Satzung aufgenommen werden.Die DSW stimmt diesen Beschlussvorschlägen zu.


zu 9.   Beide Kandidatinnen verfügen über die erforderliche Eignung und Qualifikation. Sie haben diverse einschlägige akademische und berufliche Stationen absolviert und Führungspositionen ausgeübt. Sie nehmen derzeit drei bzw. vier Mandate in Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Gremien wahr.
Dies deckt sich mit dem Kriterien der DSW. Die DSW stimmt der Wahl der vorgeschlagenen Kandidatinnen zu.  



TOP 2

Gewinnverwendung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Es sollen vorliegend rund 32,3 % des Bilanzgewinns als Dividende ausgeschüttet und der Rest des Bilanzgewinns (rund 67,7 %) auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Die DSW stimmt diesem Gewinnverwendungsvorschlag nicht zu.


Nach den allgemeinen Abstimmungsrichtlinien der DSW sollten grundsätzlich mindestens 50 % des Bilanzgewinns an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung von weniger als 50 % sollte mit einer sachlich nachvollziehbaren Begründung verbunden sein. Vorliegend wird eine Begründung für die Höhe der Ausschüttung nicht genannt. Hinzu kommt, dass die Dividendenpolitik der ProCredit Holding in den letzten Jahren überaus zurückhaltend war, obwohl stets – auch während der Covid-19-Pandemie und danach –Gewinne erzielt wurden.


Sofern die ProCredit als eine Bankengruppe mit starken Fokus auf Nachhaltigkeit eher zurückhaltend wirtschaftet und ihre Gewinne reinvestiert, sollte dies im Rahmen einer allgemeingültigen Dividendenpolitik klarer kommuniziert werden.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Beschlüsse Stand: 05.06.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Zurück zur Übersicht

Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.