Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 2.
Trotz der rückläufigen wirtschaftlichen Lage hat der Vorstand die Gesellschaft gut durch das schwierige Geschäftsjahr geführt. Deshalb bestehen keine Einwände, die gegen eine Entlastung des Vorstands sprechen.
zu 3.
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass der Aufsichtsrat seinen gesetzlichen Aufgaben nicht in gebührenderweise nachgekommen ist, weshalb dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt wird.
zu 4.
Es wird vorgeschlagen, die Dr. Wassermann Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Essen zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2025 endende Geschäftsjahr zu wählen. Hiergegen bestehen – insbesondere vor dem Hintergrund der Abschlussprüferrotation - keine Bedenken.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.