Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu 1.
Der Abschlussprüfer verweist darauf, dass durch den Vorstand bis zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks keine ESEF Unterlagen zur Prüfung vorgelegen worden sind. Vor diesem Hintergrund und angesichts der insgesamt fraglichen finanziellen Situation wird die Zustimmung nicht erteilt.
zu 2.
Der Abschlussprüfer verweist darauf, dass durch den Vorstand bis zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks keine ESEF Unterlagen zur Prüfung vorgelegen worden sind.
zu 3.
Der Abschlussprüfer verweist darauf, dass durch den Vorstand bis zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks keine ESEF Unterlagen zur Prüfung vorgelegen worden sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses und hat diese Aufgabe offenbar nicht wahrgenommen.
zu 7.
Es ist nicht klar, was die Ausnahmen sein sollen, in denen von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wird und eine Ermächtigung für drei Jahre begehrt wird.
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 13.06.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.