Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Billigung eines Vertrags über die Errichtung einer stillen Gesellschaft zwischen der OSRAM Licht AG und der ams-OSRAM AG als Teilgewinnabführungsvertrag
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW stimmt gegen den Beschlussvorschlag, da für die DSW kein Vorteil für die außenstehenden Aktionäre ersichtlich ist. Außerdem bestehen laut dem Gemeinsamen Vertragsbericht ungeklärte steuerrechtliche Risiken.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von OSRAM Licht AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 30.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
WKN: LED400
Art: Namensaktie
Geschäftsjahr: 30.09.
DSW Landesverband: Bayern
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.