Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu 2.
Die Ausschütungsquote liegt damit bezogen auf den Konzernjahresüberschuss der Aktonäre von EUR 3,241 Mio. bei nur rund 29 % und damit deutlich unterhalb der von der DSW grundsätzlich geforderten Orienterung von 50 % des Konzernergebnisses. Zwar ist der Konzernjahresüberschuss gegenüber dem Vorjahr rückläufg. Gleichzeitg berichtet ORBIS jedoch über einen Umsatzansteg, ein gestegenes EBIT vor Sondereinfüssen, eine verbesserte Eigenkapitalquote sowie einen positven Ausblick für 2026 mit erwarteter Umsatzsteigerung und deutlicher EBIT-Verbesserung. Eine besondere Begründung für die deutlich unterhalb der DSW-Orienterung liegende Ausschütung ist nicht ersichtlich.
zu 7.
Der Beschlussvorschlag überschreitet sowohl beim Gesamtvolumen des genehmigten Kapitals als auch beim möglichen Bezugsrechtsausschluss die von der DSW akzepterten Grenzen. Eine besondere sachliche Rechtertgung für diesen erweiterten Vorratsbeschluss ist nicht ersichtlich. Da der Vorschlag den Verwässerungsschutz der Altaktonäre erheblich schwächt, sollte dem Beschlussvorschlag nicht zugestmmt werden.
zu 8:.
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung. Es wird vorgeschlagen Ulrich Holzer, Martn J. Hörmann und Thomas Gard bis zur Hauptversammlung über die Entlastung für das Geschäfsjahr 2030 als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Kritsch ist zunächst, dass die Wahl als Gesamtwahl durchgeführt werden soll und damit keine diferenzierte Abstmmung über einzelne Kandidaten möglich ist. Hinzu kommt, dass Thomas Gard von 2000 bis 2023 Vorstandsvorsitzender der ORBIS SE war und über die GMV AG ein relevanter Aktonärsbezug besteht. Auch bei Ulrich Holzer ist aufgrund seiner Tätgkeit als Aufsichtsratsvorsitzender seit 2011 die lange Zugehörigkeit zu berücksichtgen. Vor diesem Hintergrund sollte die Wahl in der vorgeschlagenen Form abgelehnt werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 02.06.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.