Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 3 und 7
Die OHB weicht weiterhin von der zentralen DCGK-Empfehlung ab, indem sie keinen individuellen, positionsbezogenen Maximal-Cap in Euro pro Vorstandsmitglied festlegt
zu TOP 9
Die potenzielle Verwässerung der Altaktionäre von 20 % des Grundkapitals
zu TOP 11
pauschaler Ausschluss des Bezugsrechts bei der Schaffung neuer Aktien über das Genehmigte Kapital birgt Verwässerungsrisiken für die Altaktionäre
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 10.06.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

WKN: 593612
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Bremen
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.

